Steiermark: Förderung des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels für den Online-Auftritt
Förderung für branchenbezogene Onlinemaßnahmen wie Internetauftritte und Websites
Einstellungen
Förderungswerber
- Dieses Förderpaket gilt für alle aktiven Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels bestehen.
- Ausnahme für Neugründer: Nach einjähriger aktiver Mitgliedschaft im Landesgremium besteht die Möglichkeit, um Förderung für das Antragsjahr und zusätzlich für das vorangegangene Gründungsjahr anzusuchen.
Förderungsgegenstand
Gefördert wird:
- Investitionen für die Errichtung, Aktualisierung sowie den Einsatz bzw. die Implementierung von KI auf der Website oder im Webshop,
- Website-Checks,
- die Überprüfung bzw. Erstellung der AGBs durch externe Dienstleister/Anwälte,
- das AGB-Paket des go-online ServiceCenters,
- Maßnahmen zur Abwehr von Cybercrime,
- Brandmarketing
- sowie die Teilnahme an regionalen Apps mit Verlinkung zum eigenen Webauftritt.
Art und Ausmaß der Förderung
Gefördert werden 50 % der Nettokosten, jedoch maximal 500,00 Euro pro Jahr und pro Firma (inkl. aller Standorte). Für Maßnahmen die bei einem steirischen Unternehmen beauftragt wurden, erhalten Sie einen Steiermark-Bonus von zusätzlich 10 % des Förderbetrags (max. 50,00 Euro).
Ausschlussgrund
Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen, kann keine Förderung gewährt werden.
Nicht gefördert werden:
- Regelmäßig wiederkehrende Kosten und Gebühren für das Betreiben der Website (z.B. Domain- und Hostingkosten, System-Updates),
- IT-Grundausstattung,
- Hardware,
- Software,
- Suchmaschinenmarketing/Suchmaschinenoptimierung,
- Werbung auf Social-Media,
- Kosten für das Betreiben von externen Webshops und Websites auf Plattformen wie Amazon, eBay, Herold, willhaben udgl.
Anmerkung
Insgesamt stehen für alle Förderaktionen 2026 (Förderpaket 2026 und Weiterbildungsförderung 2026) 42.000 Euro zur Verfügung. Eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht möglich. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits vorzeitig ausgeschöpft, können keine weiteren Förderungen mehr gewährt werden.
Nach dem 31. Dezember 2026 einlangende Förderunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Einreichung
Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen bis 31. Dezember 2026 vollständig einlangen:
- Rechnung der durchgeführten Maßnahme
- die Zahlungsbestätigung der Maßnahme
- eine Dokumentation der Maßnahme (Screenshots, Fotos, ...)
- ausgefülltes Antragsformular Förderungen 2026 | Versand, Internet- und allgemeiner Handel
Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Frau Nina Taucher
Telefon: +43 316 601 564
E-Mail: allgemeinerhandel@wkstmk.at
Richtlinie
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.