Steiermark: Geförderte Aus- und Weiterbildung für Zahntechniker
Nur für Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit entsprechender Gewerbeberechtigung Zahntechniker
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit der Gewerbeberechtigung Zahntechniker
Förderungszweck
Direkte Wirtschaftsförderung für Mitglieder sowie unbürokratische Unterstützung
Förderungsgegenstand
Fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Unternehmer:innen selbst und deren Mitarbeiter:innen
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden:
- Grundausbildungen (Lehrabschlussprüfungen oder Meisterprüfungen) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, …)
- Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden, da diese Kurse bereits zu einem von der Innung geförderten Preis den Mitgliedern angeboten werden.
- Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75 % gefördert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
- Zuschuss von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) bzw.
- max. 300 Euro pro Kurs und Teilnehmer:in bzw.
- max. 1.500 Euro pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe)
Anmerkung
Antrag nach Projektumsetzung, First-Come-Frist-Serve-Prinzip
Einreichung
Nach Projektumsetzung mittels formlosen Antrages inkl. erforderlicher Unterlagen bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Gesundheitsberufe
T +43 316 601 430
M gesundheitsberufe@wkstmk.at
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.