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Steiermark: Geförderte Aus- und Weiterbildung für Zahntechniker

Nur für Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit entsprechender Gewerbeberechtigung Zahntechniker

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. - 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der Landesinnung der Gesundheitsberufe mit der Gewerbeberechtigung Zahntechniker

Förderungszweck

Direkte Wirtschaftsförderung für Mitglieder sowie unbürokratische Unterstützung

Förderungsgegenstand

Fachspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Unternehmer:innen selbst und deren Mitarbeiter:innen

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden:

  • Grundausbildungen (Lehrabschlussprüfungen oder Meisterprüfungen) sowie allgemeine Ausbildungen (z.B. Sprachkurse, Verkaufsseminare, Führungskräfteseminare, Rhetorikseminare, …)
  • Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden, da diese Kurse bereits zu einem von der Innung geförderten Preis den Mitgliedern angeboten werden.
  • Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge, da diese bereits durch die bestehende Lehrbetriebsförderung mit 75 % gefördert werden.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zuschuss von 50 % des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.)  bzw.
  • max. 300 Euro pro Kurs und Teilnehmer:in bzw.
  • max. 1.500 Euro pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe)

Anmerkung

Antrag nach Projektumsetzung, First-Come-Frist-Serve-Prinzip

Einreichung

Nach Projektumsetzung mittels formlosen Antrages inkl. erforderlicher Unterlagen bei der

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Gesundheitsberufe
T +43 316 601 430
gesundheitsberufe@wkstmk.at

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.