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Zwei lächelnde Personen mit schwarzen schürzen stehen im Eingangsbereichs eines Geschäftes, an der Tür hängt ein Schild mit dem Schriftzug open
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Franchiseähnliche Vertriebsformen

Beschreibung von anderen Vertriebsmöglichkeiten

Lesedauer: 3 Minuten

11.11.2025

Franchising unterscheidet sich von anderen Vertriebssystemen durch das Ausmaß und die Intensität der Kooperation, hinsichtlich rechtlicher und organisatorischer Belange.

Filial-System

Bei einem Filial-System vertreibt der/die Hersteller:in oder Großhändler:in Waren oder Dienstleistungen über seine eigenen Außenstellen. Diese Außenstellen sind rechtlich nicht selbstständige Organe. Die Mitarbeiter:innen in den Filialen sind Dienstnehmer:innen des herstellenden Unternehmens (der Zentrale). Ein Filial-System erfordert hohe Eigeninvestitionen (Kapitalaufbringung durch die Zentrale).

Charakteristisch sind: 

  • ein zentrales Warenlager
  • eine zentrale Betriebsabrechnung

Im Filial-System hat die Zentrale umfangreichere Rechte als im Franchise-System (bessere Durchsetzung der Bereiche Strategie, Controlling, Marketing, Erscheinungsbild etc). Von außen betrachtet sind die beiden Systeme kaum zu unterscheiden. In der Praxis sind sie auch häufig in einem Gesamtsystem nebeneinander vertreten (z.B. bei Palmers).

Trotzdem sind die Systeme grundverschieden, insbesondere in den Bereichen

  • rechtliche Selbstständigkeit und
  • vertragliches Dauerschuld-Verhältnis.

Lizenzvertrag

Bei einem Lizenzvertrag haben Sie als Lizenznehmer:in die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Patent usw.). Häufig handelt es sich um patentgeschützte Erfindungen. Lizenzen beziehen sich v.a. auf Einzelleistungen und unterstützen den/die Lizenznehmer:in bei seinem sonst selbstständig durchgeführten Geschäftsbetrieb. Der Einfluss von Lizenzgeber:innen auf Lizenznehmer:innen ist gering. Lizenzsysteme haben weder ein eigenes Dienstleistungs- noch ein eigenes Marketingkonzept.

Handelsvertreter- oder Agentur-System

Der/die Handelsvertreter:in ist im fremden Namen und auf fremde Rechnung mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften für einen oder mehrere Hersteller:innen betraut.

Handelsvertreter:innen tragen normalerweise kein Warenrisiko und haben auch nur beschränkten Kapitaleinsatz. Bei einem Handelsvertreter-System kann das Hersteller-Unternehmen alle Details (z.B. Verkaufspreise, Kundenbeziehung etc.) noch weitgehender als bei einem Franchise-System vorschreiben. Kunden und Kundinnen schließen die Verträge mit den Hersteller:innen und nicht mit den Handelsvertreter:innen ab. Dafür tragen Hersteller:innen auch das Investitions- und Absatzrisiko.

Kommissions-System

Der/die Kommissionär:in ist selbstständig Kaufmann. Er/sie kauft und verkauft Waren im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung. Dadurch ist er in rechtlicher Hinsicht deutlich von einer/m Franchisenehmer:in zu unterscheiden. Der Kommissions-Vertrag ist einem Handelsvertreter-Vertrag ähnlicher als einem Franchise-Vertrag. Eine Kommissionärin bzw. ein Kommissionär veräußert bestimmte Waren üblicherweise nicht unter einer speziellen Marke, sondern wie ein Handelshaus für verschiedene Herstellfirmen oder den Großhandel.

Vertragshändler-System

Ein/e Vertragshändler:in hat das Recht, die von der Vertragspartnerin bzw. vom Vertragspartner hergestellten und vertriebenen Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Sie/er ist in die Verkaufsorganisation des Lieferanten eingegliedert und muss dessen Interessen wahrnehmen. Oft wird auch ein Allein-Vertriebsrecht der Vertragshändlerin bzw. des Vertragshändlers vereinbart.

Vertragshändler:innen fehlt oft das straffe Organisations- und Marketingkonzept von Franchise-Systemen. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer war in der Regel bereits vor Abschluss des Partnervertrages in der gleichen Branche selbstständig tätig. Sie bzw. er führt seinen Betrieb nach eigenen Erfahrungen und Vorstellungen weiter, ab Vertragsabschluss allerdings

  • als Vertragshändler:in für ..."
  • mit einer Bezugsbindung für die Vertragswaren und
  • unter der Marke der Herstellerfirma.

Alleinvertriebs-System

Im Rahmen eines Alleinvertriebs-Vertrages überträgt ein Lieferunternehmen seinen Abnehmer:innen die Befugnis, Vertragswaren innerhalb eines bestimmten Gebietes zu vertreiben und setzt dort keine anderen Vertragshändler:innen ein. Obwohl Alleinvertriebs-Vereinbarungen Bestandteil von Franchise-Verträgen sein können, machen sie noch kein Franchising aus. Es fehlt ihnen das einheitliche Organisations-, Vertriebs- und Kontrollsystem des Franchising.

Depot-System

Im Depot-System verpflichtet sich ein:e Depotgeber:in gegenüber seinen Depositär:innen (z.B. Fachhändler:innen), die Vertragswaren nur an sie zu liefern. Die Depositär:innen erhalten vielfach Gebietsschutz und haben die Verpflichtung, das ganze Sortiment oder einen bestimmten Teil des Sortiments der Depotgeberin bzw. des Depotgebers zu führen.

Die/der Depotgeber:in verpflichtet sich oft zur Rücknahme der nicht verkauften Waren. Die Bezahlung durch den/die Depositär:in erfolgt meist parallel zum Verkauf. Depositär:innen haben somit häufig hat somit häufig weder ein Lagerrisiko noch eine Kapitalbindung.

Depot-Systeme können mit Franchise-Systemen kombiniert werden, doch fehlt auch ihnen die umfassende Kooperation innerhalb von Franchise-Systemen.

Genossenschaften/Kooperationen

Sie haben horizontalen Charakter, d.h. es kooperieren Partner:innen derselben Wirtschaftsstufe miteinander. Die Verbindung zwischen den einzelnen Genossenschafter:innen, die gleichzeitig Mitglieder und Kundinnen und Kunden der Genossenschaft sind, ist sehr lose. Die Genossenschaft hat kein Überwachungs- und Weisungsrecht. Ebenso fehlt das straffe Vertriebskonzept. Aufgrund dieser Mängel wird häufig die Umwandlung der Genossenschaft in ein Franchise-Konzept angestrebt.

Strukturvertriebs-System

Das System des Strukturvertriebes (auch "Schneeballsystem") besteht aus einem vertikal gestaffelten System mit "freien" Mitarbeiter:innen, die auf Provisionsbasis tätig sind. Rechtlich gesehen sind diese jedoch selbstständige Unternehmer:innen, die den entsprechenden gewerbe-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften unterliegen. Die Produkte werden häufig im Rahmen von Privatveranstaltungen ("Partys") vertrieben, wo gleichzeitig neue Mitarbeiter:innen geworben werden.

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