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Elektrohandel

Rücknahmeverpflichtungen von Elektroaltgeräten: Übersicht für Handelsunternehmen

Neue Pflichten bei der Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten seit 1.10.2026

Lesedauer: 1 Minute

21.10.2026
Von der Rücknahmepflicht von Elektro- und Elektronikgeräten sind Elektro- und Einrichtungsfachhändler:innen ab einer bestimmten Größe der Verkaufsfläche betroffen. Die Rücknahmepflicht gilt auch für sehr kleine Geräte und muss auch ohne Neukauf erfolgen. Die Übersicht veranschaulicht, welche Pflichten zur Rücknahme bei welcher Gerätekategorien und Verkaufsfläche gelten.  


Kategorie RücknahmeVerkaufsflächeVoraussetzungen / Ausnahmen
Batterien und Akkus (lose)
0:1 – ohne NeukaufUnabhängig von der Verkaufs­fläche

Kostenlose Rücknahme durch Händler, die entsprechende Batterien oder Akkus verkaufen.

Elektroaltgeräte (EAG)1:1 – bei Neukauf eines gleichwertigen GerätesUnter 150 m²Keine Rücknahmeverpflichtung, sofern der Händler seine Kunden entsprechend über die Ausnahme informiert.
Ab 150 m²Kostenlose Rücknahme verpflichtend.
Sehr kleine EAG mit Batterie/Akku (max. 25 cm) 0:1 – ohne NeukaufUnter 25 m²Keine Verpflichtung zur 0:1‑Rücknahme nach der neuen
Regelung.
Ab 25 m²

Kostenlose Rücknahme verpflichtend, beschränkt auf die Art und übliche Anzahl der Geräte, die der Händler an Endverbraucher abgibt.

Hinweis
Für sehr kleine Elektroaltgeräte mit Batterie/Akku gilt die neue 0:1-Rücknahmeverpflichtung ab 25 m² unabhängig von der allgemeinen 150-m²-
Ausnahmeregelung. Die allgemeinen Rücknahmebestimmungen für Elektroaltgeräte bleiben weiterhin anwendbar.

Haftungsschluss:
Sämtliche Angaben in diesem Artikel erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine etwaige Haftung des Bundesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandel oder der Wirtschaftskammer Österreich aus dem Inhalt dieses Artikels ist ausgeschlossen.

Stand: Oktober 2026