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Eine Person steht an einem Tisch. Vor ihr sind ein Computer und ein Bankomatlesegerät. Links neben der Person steht eine weitere Person, die eine Fahrradspeiche hält. Im Hintergrund hängen von der Decke weitere Speichen.
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Fahrzeughandel, Bundesgremium

WaRUG, Right to Repair und Rücktrittsbutton

Webinar vom 10.6.2026: Neue Pflichten für den Fahrzeughandel im Bereich Gewährleistung, Garantie und Verbraucher­information

Lesedauer: 1 Minute

22.07.2026
Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) und dem Verbraucherrechte-Änderungsgesetz 2026 kommen auf Unternehmen im Fahrzeughandel zahlreiche neue Verpflichtungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Verbraucherinformation zu. Die neuen Bestimmungen sollen nach derzeitiger Planung zum Teil  bereits Mitte Juni 2026 (Widerrufsbutton), zum Teil Ende Juli 2026 (WaRUG) sowie Ende September 2026 (Nachhaltigkeitsinformationen, Informations- und Transparenzvorgaben) in Kraft treten.

Durch den Vortragenden, RA Stefan Adametz, wurden insbesondere die neuen Transparenz- und Informationspflichten bei Gewährleistung und Garantie, der Anspruch auf Reparatur im Sinne des "Right to Repair", Änderungen bei Garantieerklärungen sowie neue Vorgaben für Unternehmen im stationären Handel und im Online-Vertrieb erläutert.

Darüber hinaus wurden auch die neuen Anforderungen im Fernabsatz – insbesondere der künftig verpflichtende "Rücktrittsbutton" für Online-Verträge – behandelt. Neben den rechtlichen Grundlagen standen vor allem die praktische Umsetzung sowie mögliche Risiken und Handlungsfelder für Unternehmen im Fokus.

>>Präsentation

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