Vom Vermittler zum Verpflichteten – Was das VerKRÄG 2026 für Autohäuser bedeutet
Webinar 30.9.2026: Neue Regeln für Kreditvermittlung, Ratenkauf und Leasing mit Kaufoption im Fahrzeughandel
Lesedauer: 1 Minute
Inhalt des Webinars
Mit 20.11.2026 verschärft das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026) die Regeln für Finanzierungen im Autohaus — erfasst sind künftig nicht nur vermittelte Bankkredite, sondern auch hauseigene Ratenkäufe, Null-Prozent-Finanzierungen und Leasing mit Kaufoption.
Wer Kunden die Finanzierung weiterhin gleich am "Verkaufstisch" abschließen lässt, muss strengere Bonitätsprüfung, erweiterte Informations- und Warnpflichten sowie ein Rücktrittsrecht beachten.
Welche Pflichten das Autohaus tatsächlich treffen, hängt allerdings von dessen Rolle ab. Denn es macht einen Unterschied, ob es den Kredit selbst gewährt, als Kreditvermittler tätig wird oder lediglich in untergeordneter Funktion an einer Finanzierung durch eine Bank mitwirkt.
Wir beleuchten dieses wichtige, praxisrelevante Thema für die Mitgliedsbetriebe des Fahrzeughandels gemeinsam mit Rechtsanwalt Stefan Adametz in einem Webinar am Mittwoch, 16.9.2026, um 10:00 Uhr.
In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick über:
- relevante Änderungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Fahrzeugen im Verbrauchergeschäft
- die unterschiedlichen Rollen in der Kundenfinanzierung und deren jeweilige Pflichten im VerKRÄG 2026
- die praktische Bedeutung des VerKRÄG 2026 im Autohaus
Tag: 30. September 2026
Zeit: 10:00–11:30 Uhr
Ort: Online (MS Teams)
Die Teilnahme ist für Mitgliedsunternehmen des Fahrzeughandels kostenlos.