Neue Pflichten im stationären Handel und Onlinehandel: WaRUG, Right to Repair und Rücktrittsbutton
Webinar 10.6.2025: Gewährleistung, Garantie und Verbraucherinformation im Maschinen- und Technologiehandel
Lesedauer: 1 Minute
Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) und dem Verbraucherrechte-Änderungsgesetz 2026 kommen auf Unternehmen im Maschinen- und Technologiehandel zahlreiche neue Verpflichtungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Verbraucherinformation zu. Die neuen Bestimmungen sollen nach derzeitiger Planung zum Teil bereits Mitte Juni 2026 (Widerrufsbutton), zum Teil Ende Juli 2026 (WaRUG) sowie Ende September 2026 (Nachhaltigkeitsinformationen, Informations- und Transparenzvorgaben) in Kraft treten.
Durch den Vortragenden, RA Stefan Adametz, wurden insbesondere die neuen Transparenz- und Informationspflichten bei Gewährleistung und Garantie, der Anspruch auf Reparatur im Sinne des „Right to Repair“, Änderungen bei Garantieerklärungen sowie neue Vorgaben für Unternehmen im stationären Handel und im Online-Vertrieb erläutert. Darüber hinaus wurden auch die neuen Anforderungen im Fernabsatz – insbesondere der künftig verpflichtende „Rücktrittsbutton“ für Online-Verträge – behandelt. Neben den rechtlichen Grundlagen standen vor allem die praktische Umsetzung sowie mögliche Risiken und Handlungsfelder für Unternehmen im Fokus.