Agent-Letter: 1. Sonderausgabe Oktober 2026
Informationen des Fachverbandes der Versicherungsagenten
Lesedauer: 1 Minute
Neue Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung in Kraft
Mit 1. Oktober 2026 tritt die neue Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung in Kraft.
Bereits zuvor ist die Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026 (BGBl. II Nr. 217/2026) in Kraft getreten. Während die Versicherungsvermittlungs-Verordnung 2026 regelt, auf welchen Wegen der erforderliche Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Versicherungsagenten erbracht werden kann – insbesondere durch die Befähigungsprüfung –, enthält die neue Versicherungsagenten-Befähigungsprüfungsordnung Bestimmungen zum Inhalt und zur Durchführung der Befähigungsprüfung.
Die neue Befähigungsprüfungsordnung regelt unter anderem:
- Wie gliedert sich die Befähigungsprüfung für Versicherungsagenten?
- Welche Prüfungsleistungen werden angerechnet?
- Wie erfolgt die Bewertung?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unseren FAQs zum Berufszugang.
Wir laden Sie herzlich ein, die FAQs zu konsultieren. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen zur neuen Befähigungsprüfung kompakt zusammengefasst.