Neue Zugangsverordnung stärkt Qualität in der Versicherungsvermittlung
Neue Zugangsverordnung schafft moderne Qualitätsanforderungen für die Versicherungsvermittlung
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Die Verordnung wird nun dem formalen Weg zugeführt und nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Mehr Qualität in der Beratung
Die neue Zugangsverordnung schafft die Grundlage für eine moderne und zukunftsorientierte Qualifikation in der Versicherungsvermittlung. Die Anforderungen orientieren sich am Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR).
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ordnet Qualifikationen nach ihren erworbenen Kompetenzen und Lernergebnissen ein. Er macht sichtbar, welches Maß an Fachwissen, Selbstständigkeit und Verantwortung mit einer Qualifikation verbunden ist.
Eine Zuordnung auf NQR-Niveau 6 steht für fortgeschrittene Kenntnisse und Kompetenzen in einem Berufs- und Arbeitsbereich. Absolventinnen und Absolventen können komplexe Aufgaben eigenverantwortlich lösen, weitreichende Entscheidungen treffen, Projekte verantworten und neue Lösungsansätze entwickeln.
Damit wird deutlich: Die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung entsprechen einem hohen professionellen Niveau und tragen der zunehmenden Komplexität unserer Tätigkeit Rechnung.
Gleichwertig, aber nicht gleichartig
Das Niveau 6 des NQR entspricht jenem Niveau, auf dem auch der Bachelorabschluss, der Meisterabschluss sowie ein Großteil der Befähigungsprüfungen eingeordnet sind.
Diese Qualifikationen sind gleichwertig, aber nicht gleichartig: Sie erreichen dasselbe Qualifikationsniveau, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Ausrichtung und ihres Bildungsweges. Während akademische Abschlüsse wissenschaftlich ausgerichtet sind, stehen bei beruflichen Qualifikationen insbesondere die praktische Anwendung, die berufliche Erfahrung und die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Umsetzung im Mittelpunkt.
Nächster Schritt: Befähigungsprüfungsordnung
Die Zugangsverordnung und die Befähigungsprüfungsordnung sind zwei miteinander verbundene Bausteine.
Mit der nun unterzeichneten Zugangsverordnung ist ein wesentlicher Schritt abgeschlossen. Die korrespondierende Befähigungsprüfungsordnung der Versicherungsagenten befindet sich derzeit noch im Genehmigungsprozess beim Wirtschaftsministerium.
Die Befähigungsprüfungsordnung soll mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Sobald die Zustimmung des Wirtschaftsministeriums vorliegt, werden wir euch über die weiteren Schritte informieren.
Ein Erfolg für unseren Berufsstand
Die neue Zugangsverordnung ist ein starkes Signal für Qualität, Professionalität und Vertrauen in die Versicherungsvermittlung. Sie bildet die Grundlage dafür, dass jene Personen, die Kundinnen und Kunden in wichtigen Fragen der Absicherung und Vorsorge beraten, auch künftig über die erforderliche hohe fachliche Kompetenz verfügen.
Dieser Erfolg zeigt: Eine konsequente und geschlossene Interessenvertretung wirkt.