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Eine goldene Glocke steht auf einem braunen dunklen Holzuntergrund, daneben stehen fünf schwarze Sterne mit weißem Rand
© Andrey Popov | stock.adobe.com
Hotelsterne

Hotelklassifizierung – Voraussetzungen für die Vorabwerbung mit Sternen

Informationen des Fachverbandes der Hotellerie − Geltende Fassung, 23.5.2023

Lesedauer: 1 Minute

29.10.2026
Voraussetzungen für die Vorabwerbung mit Sternen bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterung von Beherbergungsbetrieben während des laufenden Klassifizierungsverfahrens.

Die Bewerbung des zu erwartenden Sterne-Standards vor einer offiziellen Einstufung durch die zuständige Klassifizierungskommission ist nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlich zuständigen Fachgruppe Hotellerie zulässig.

Ein Betrieb, der vor offizieller Klassifizierung mit der zu erwartenden Sterne-Kategorie werben möchte, hat jedenfalls für die Entscheidungsfindung der Fachgruppe folgende Kriterien zu erfüllen:

  1. Der Betrieb muss in jedem Fall vorab und schriftlich einen Klassifizierungsantrag auf Einstufung in die gewünschte Kategorie einbringen.
  2. Gemeinsam mit dem Antrag sind folgende Detailinfos einzureichen:
    → Baupläne,
    → Visualisierung eines Musterzimmers,
    → Fotos und/oder Muster der verwendeten Materialien wie Böden, Vorhänge, Betten
  3. Inanspruchnahme einer Beratung durch die Fachgruppe.
  4. In der Bauphase erfolgt eine Besichtigung des Betriebes bzw. eines Musterzimmers durch die Fachgruppe bzw. Klassifizierungskommission.
  5. Nach Antragstellung und Entscheidung durch die Fachgruppe wird dem Betrieb gewährt, maximal 12 Monate mit dem zu erwartenden Sterne-Standard zu werben.
  6. Ein verpflichtender Termin für den Besuch der Klassifizierungskommission ist spätestens acht Wochen nach (Neu)Eröffnung zu vereinbaren.
  7. Eine Vorabwerbung mit dem Zusatz "Superior" und der Kategorie 5* ist nicht möglich.
  8. Für die Vorabwerbung muss die zu erwartende Sterne-Kategorie in Klammern gesetzt und mit dem Zusatz "gemäß österreichischer Klassifizierungsrichtlinien beantragte aber noch nicht offiziell vergebene Sterne-Kategorie" versehen werden.
  9. Aus der befristet gewährten Vorabwerbung in einer Sternenkategorie ist kein Anspruch auf Einstufung in diese oder eine andere Kategorie ableitbar.
  10. Diese Bestimmungen sind Teil des Verfahrens zur Österreichischen Hotelklassifizierung und sind bis auf Widerruf in Geltung.

Rückfragehinweis:

Mag. Maria Schreiner / Mag. Maria Dinböck
Fachverband Hotellerie
Wiedner Hauptstr. 63 I Zi. B4 08 I 1045 Wien
T: +43 5 90 900 3554 I F: +43 5 90 900 3568
E: hotels@wko.at
W: http://www.hotelverband.at


Hinweis:
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors oder des Fachverbandes der Hotellerie ist ausgeschlossen.