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Detailansicht von 100- und 50-Euro-Gelscheinen, zwei Euromünzen verschwommen
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Sparte Industrie

BSI-Obmann Menz:  Doppelbudget mit doppeltem Ziel

Kommentar des Obmannes Mag. Sigi Menz

Lesedauer: 4 Minuten

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19.06.2026

Am 10. Juni 2026 hat die Bundesregierung ein Doppelbudget vorgelegt, das zwei zentrale Ziele unter einen Hut bringen soll: Den Staatshaushalt nachhaltig zu sanieren und gleichzeitig gezielt in Wachstum, Arbeitsplätze und Sicherheit zu investieren. Fraglich ist, ob die Budgetpläne geeignet sind, diese Ziele – insbesondere im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für die Industrie - bestmöglich zu erreichen.

Klar positiv zu bewerten ist, dass die Bundesregierung neuerlich ein Doppelbudget vorgelegt hat: Damit sind wichtige Eckpfeiler für die Planungen der Unternehmen und vor allem deren Investitionsentscheidungen klargestellt. Gerade im Hinblick auf Investitionsentscheidungen mit ihrer doch längerfristigen Perspektive wären vielfach noch längere Fristen sinnvoll, wie etwa eine verbindliche Zusage zur weiteren Senkung der Lohnnebenkosten. Durch das Doppelbudget verschafft sich aber auch die Regierung selbst einen dringend notwendigen Spielraum, um in den kommenden eineinhalb Jahren drängende, strukturelle Zukunftsfragen anzugehen, ohne in laufende Budgetdiskussionen verstrickt zu sein.

Mit dem Budget ist es der Regierung gelungen, manche positive Akzente zu setzen – darunter auch Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Dazu zählt, dass das Standortabsicherungsgesetz (SAG) erweitert (künftig sollen deutlich mehr energieintensive Unternehmen von den Maßnahmen profitieren) und verlängert werden soll, und dass der Industriestrompreis eingeführt wird.

Mit diesen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für energieintensive Unternehmen werden – zumindest auf den ersten Blick - zentrale Forderungen der Industrie erfüllt und ein wichtiges Signal für den Standort Österreich gesetzt. Nur: Werden die dafür vorgesehenen Mittel ausreichen, um die österreichischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu halten?

Für die Jahre 2027 bis 2029 (also für drei Jahre) stehen insgesamt 750 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des SAG und den neuen Industriestrompreis zur Verfügung. Zum Vergleich: Deutschland wendet alleine für 2026 mehr als 6 Milliarden für vergleichbare Maßnahmen auf, ab 2027 mehr als 5 Milliarden und unterstützt schon seit 2025 mehr Branchen als Österreich. Neben vielen anderen Besserstellungen deutscher Produktionsbetriebe bedeutet diese Unterbudgetierung für österreichische Betriebe eine weitere Schlechterstellung im unmittelbaren EU-internen Standortwettbewerb.

Mit der ebenfalls grundsätzlich zu begrüßenden Lohnnebenkostensenkung wird auch eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt, die den Betrieben zwar Entlastung bringen wird – allerdings ist der Schritt bescheiden ausgefallen und der Selbstfinanzierungsgrad sehr hoch. Wie in vielen anderen Budgetbereichen gilt auch hier der vom Finanzminister immer wieder postulierte Grundsatz: Jeder Sektor finanziert seine Entlastung selbst.

Manche Medien haben zuletzt getrommelt, die Unternehmen seien die großen Profiteure dieses Budgets. Aus Sicht der Bundessparte Industrie stimmt diese Einschätzung nicht. Alleine um hinsichtlich der Energiekosten annähernde Wettbewerbsgleichheit mit Deutschland herzustellen, hätte die Dotierung von Strompreiskompensation und Industriestrompreis doppelt so hoch ausfallen müssen, und hinsichtlich der Lohnnebenkosten hätte zumindest eine komplette Streichung der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds durch die Unternehmen erfolgen müssen.  Die richtige Richtung wurde eingeschlagen, aber man ist auf halben Weg stehengeblieben.

Unrichtig ist auch die Bezeichnung des Budgets als Sparbudget. Zugegeben, angesichts leerer Staatskassen und einer hartnäckigen Konjunkturflaute ist die Budgeterstellung eine schwierige Herausforderung. Aber ein (Doppel-) Budget, bei dem die Ausgaben jährlich steigen (wenn auch etwas unter der Inflationsrate) ist kein Sparbudget. Und wenn zudem die Einnahmen jeweils stärker als die Inflation steigen sollen – somit sich die Abgabenquote weiter erhöht – wird wieder einmal die Budgetsanierung auf der Ausgabenseite nicht angegangen: Die Republik Österreich kommt, trotz einer im europäischen Vergleich weit überdurchschnittlichen Abgabenquote mit den vereinnahmten Mitteln nicht aus, obwohl gleichzeitig in wettbewerbspolitische wichtige Bereiche (wie die erwähnten Maßnahmen im Energiebereich) weniger als in anderen Ländern investiert wird. Das ist eindeutig nicht nachhaltig.

Ein Kernproblem bleibt, dass der Staat in vielen Bereichen ineffizient agiert und damit sich selbst -  aber auch den Bürgerinnen und Bürgern und vor allem den Unternehmen – unnötige und teure bürokratische Lasten aufbürdet. Und diese Ineffizienz wächst weiter, beispielsweise mit der geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf bestimmte Nahrungsmittel:  Die Reduktion der Umsatzsteuer ab 1. Juli 2026 wird einen deutlichen Zuwachs an Bürokratie und Kosten für die Unternehmen und auch für den Staat in der Umsetzung, Überprüfung und Sanktionierung bedeuten. Der Mehrwert in Form einer Steuereinsparung für die Bevölkerung wird damit mehr als kompensiert. Zusätzlich werden die Haushalte durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen, wie die Paketabgabe, zumindest indirekt weiter belastet.

Wenn im Bereich Pensionen, Gesundheit und Pflege keine Schritte für eine umfassende Konsolidierung und für eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes gesetzt werden, wird eine nachhaltige Sanierung der Staatsfinanzen nicht gelingen. Im Interesse der Zukunft Österreichs ist es unbedingt notwendig, dass die Bundesregierung unmittelbar nach der Verabschiedung des Budgets mit vollem Einsatz für strukturelle Ausgabensenkungen und Zukunftsinvestitionen tätig wird. 

Unterschrift
©

Mag. Sigi Menz
Obmann der Bundessparte Industrie

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