Holzindustrie, Fachverband
Kollektivverträge für die Holzindustrie
Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge
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Stand: 12.05.2025
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen sowie Lehrlinge.
Kollektivvertragserhöhung 2026 in der Holzindustrie
Nach mehreren Gesprächsrunden konnte am 3. Juni 2026 eine Einigung über die Kollektivverträge der Holzindustrie erzielt werden. Der Abschluss hat eine effektive IST-Gesamtauswirkung von 2,3 % für das Jahr 2026. Änderungen im Rahmenrecht waren nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Die wesentlichen Eckpunkte
- Geltungsbeginn 1. Juni 2026, Gesamtlaufzeit 11 Monate bis zum 30.04.2027.
- Erhöhung der IST-Löhne um 1,8 % und 21,50 Euro pro Monat.
- Erhöhung der IST-Gehälter sozial gestaffelt:
- VGR I+II sowie M I: 3%
- VGR III – Va sowie M II o.F.S., M II m.F.S und M III: 2,55%
- VGR VI: 1,1%
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 76 Euro pro Monat (entspricht 2,86 %).
- Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppe I und II werden auf ein Einstiegsgehalt von 2200 Euro bzw. 2250 Euro erhöht. Die Mindestgehälter der Verwendungsgruppen III - Va sowie M I - M III werden um 2,8% angehoben. Die Mindestgehaltsgruppe VI wird um 1,8% erhöht.
- Das Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres bei gewerblichen Lehrlingen sowie die Lehrlingseinkommen bei kaufmännischen Lehrlingen werden um 2,99% erhöht.
- Taggeld und Reiseaufwandsentschädigung erhöhen sich wie im Vorjahr vereinbart um den VPI von 3,33 % ab 1.5.2026.
Lohn- und Gehaltstabellen
- Mindestlöhne für die Arbeiter der HVI, der Säge- und der Faser- und Spanplattenindustrie,
- Gehaltstabellen für die Angestellten der Holzverarbeitenden Industrie
- Gehaltstabellen für die Angestellten der Sägeindustrie