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Ingenieur-Antrag

Inhalt und Tätigkeitsbeschreibung

Lesedauer: 2 Minuten

20.03.2024

Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit dem Ingenieur-Antrag, der online bei der Zertifizierungsstelle der WKO einzureichen ist. Dazu wählen Sie am Beginn des Online-Formulars jenes Bundesland aus, in dem Sie wohnen. Bei der Übermittlung wird der Antrag automatisch an die Zertifizierungsstelle dieses Bundeslandes geschickt.

Bitte beachten Sie, dass der Ingenieur-Antrag ausschließlich online eingebracht werden kann. 

Der Antrag ist in einer bestimmten Fachrichtung (z.B. Chemie, Maschinenbau, Bautechnik) zu stellen, die Sie am Beginn des Antrages angeben. Das Online-Formular listet dazu alle Fachrichtungen auf, in denen ein Antrag möglich ist.

Mit dem Antrag weisen Sie nach, dass Sie die formalen Voraussetzungen für die Ingenieur-Zertifizierung erfüllen. Zudem geben Sie mit dem Antrag eine Tätigkeitsbeschreibung über Ihre berufliche Praxis ab. 

Formale Voraussetzungen

Die Zulassung zum Fachgespräch – dem zweiten Teil des Ingenieur-Zertifizierungsverfahrens – setzt voraus, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen. Diese werden anhand Ihres Antrages geprüft: 

Höherer technischer Bildungsabschluss:

  • HTL-Reife- und Diplomprüfung einer technischen Fachrichtung ODER
  • fachlich vergleichbarer höherer technischer Bildungsabschluss (plus höhere Allgemeinbildung) 

Berufliche Praxis:

  • Dauer: mindestens drei Jahre nach einem HTL-Abschluss bzw. mindestens sechs Jahre nach einem fachlich vergleichbaren höheren technischen Bildungsabschluss
  • Ausmaß: durchschnittliches Beschäftigungsausmaß von mindestens 20 Wochenstunden innerhalb der Praxisjahre
  • Art: Fachbezug zum Bildungsabschluss (d.h. facheinschlägig oder fachverwandt tätig)
  • Zeitpunkt: Erwerb der Praxis nach dem HTL- bzw. höheren technischen Bildungsabschluss

Im Schaubild „Formale Voraussetzungen“ sind alle formalen Voraussetzungen grafisch dargestellt.

HTL-Absolvent/innen erhalten im Infoblatt Nr. 2 genaue Informationen zu den formalen Voraussetzungen.

Wenn Sie nicht über einen HTL-Abschluss verfügen, erfahren Sie im Infoblatt Nr. 3 mehr über die formalen Voraussetzungen.

Tätigkeitsbeschreibung

Die fachlichen Voraussetzungen, die Sie für den Erwerb des Ingenieur-Titels erfüllen müssen, werden anhand der von Ihnen in der Praxis durchgeführten Tätigkeiten festgestellt. Diese müssen – ausgehend von Ihrem technischen Bildungsabschluss – einen Zuwachs an Wissen und Können sowie an Ihrem Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum mit sich gebracht haben. Fachleute haben für die Beschreibung der Ingenieur-Qualifikation eine Liste an ingenieurmäßigen Tätigkeiten erstellt, bei deren Ausübung man von einem solchen Zuwachs ausgehen kann. Diese Tätigkeiten sind zwölf Arbeitsbereichen zugeordnet, in denen Ingenieure und Ingenieurinnen typischerweise beschäftigt sind.

Im Infoblatt Nr. 4 sind die ingenieurmäßigen Tätigkeiten in den zwölf Arbeitsbereichen gelistet.

Im Online-Antrag kreuzen Sie an, in welchen Arbeitsbereichen Sie in Ihrer Praxis tätig waren und welche Tätigkeiten Sie darin ausgeführt haben. In der von Ihnen erstellten Tätigkeitsbeschreibung nehmen Sie Bezug zu diesen Arbeitsbereichen/Tätigkeiten und konkretisieren diese anhand von Aufgaben/Projekten/Kundenaufträgen.

Da die Tätigkeitsbeschreibung die Grundlage für das Fachgespräch bildet, sollte sie möglichst aussagekräftig sein. Wählen Sie daher Aufgaben/Projekte/Kundenaufträge, die der Zertifizierungskommission einen guten Einblick in Ihre Praxis ermöglichen. Die Tätigkeitsbeschreibung ist in deutscher Sprache zu erstellen und sollte zwischen drei und fünf Seiten umfassen.

Im Infoblatt Nr. 5 finden Sie detaillierte Informationen zur Tätigkeitsbeschreibung.

Die „Vorlage – Tätigkeitsbeschreibung“ soll Sie bei der Erstellung Ihrer Tätigkeitsbeschreibung unterstützen.