Grafik eines menschlichen Gehirns, das mit Technik eng vernetzt ist
© Gerd Altmann auf Pixabay

Fachgespräch

Ablauf und Inhalte

Lesedauer: 1 Minute

20.03.2024

Beim Fachgespräch handelt sich um ein Gespräch zwischen Ihnen als Antragsteller/in und den Fachexperten/-expertinnen der Zertifizierungskommission. In diesem Gespräch gehen Sie auf die Aufgaben/Projekte/Kundenaufträge, die Sie in der Tätigkeitsbeschreibung angeführt haben, genauer ein. Die Zertifizierungskommission soll dabei feststellen können, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Ingenieur-Titels erfüllen.

Das Fachgespräch findet entweder in Präsenz oder online statt. Welches Format Ihre Zertifizierungsstelle anbietet, darüber werden Sie rechtzeitig in einem Schreiben informiert.

Das Fachgespräch, das bis zu 45 Minuten dauern kann, soll zeigen,

  • welche Tätigkeiten Sie im Rahmen Ihrer Praxis ausgeführt haben,
  • wie Sie dabei vorgegangen sind (z.B. Prozessabläufe, Einsatz von Verfahren, Instrumenten, Methoden etc.) und
  • welche Rolle Sie bei diesen Tätigkeiten eingenommen haben (d.h. Ihre Funktion, Ihren Handlungs- und Entscheidungsspielraum).
Das Infoblatt Nr. 6 umfasst detaillierte Informationen zum Fachgespräch.

Fachliche Voraussetzungen

Damit Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Ingenieur-Titel erfüllen, muss Ihre Praxis so gestaltet gewesen sein, dass Sie dadurch Ihr Wissen und Ihr Können in Ihrer Fachrichtung vertiefen und erweitern konnten, um auch komplexe technische Aufgaben/Projekte/Kundenaufträge durchzuführen sowie bei verschiedenen beruflichen Herausforderungen flexibel zu handeln und innovative Lösungen vorzubringen.

Zudem muss die Praxis dazu geführt haben, dass Sie jetzt einen höheren Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum innehaben können, d.h. dass Sie in der Lage sind, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, dass Sie auch Verantwortung für Mitarbeiter/innen Ihres Arbeits-/Projektteams übernehmen sowie Aufgabenbereiche oder ein gesamtes Unternehmen leiten können.

Ergebnis des Fachgesprächs

Das Fachgespräch kann zu folgenden Ergebnissen führen:

Qualifikationsvergabe

Stellen beide Kommissionsmitglieder fest, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des „Ingenieurs“ erfüllen, erhalten Sie die Ingenieur-Urkunde und sind somit berechtigt, den Titel „Ingenieur“ (Ing.) bzw. „Ingenieurin“ (Ing.in) zu führen.

Keine Feststellung

Wenn die Mitglieder der Zertifizierungskommission nicht feststellen können, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, das Fachgespräch einmal zu wiederholen. Fehlt Ihnen jedoch noch entsprechende Praxiserfahrung, um über das Wissen und Können sowie über den geforderten Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum zu verfügen, können Sie zu einem späteren Zeitraum (d.h. wenn Sie die erforderliche Praxis erworben haben) einen neuen Antrag stellen und das Zertifizierungsverfahren nochmals durchlaufen.