Information zur Corona-Notfall-Vereinbarung für die Papier und Karton verarbeitende Industrie (PROPAK)
- Gültigkeit:
- 1.4.2020 bis 31.12.2020
- Gilt für:
- Österreichweit
Corona-Notfall-Vereinbarung – Eckpunkte gem. Vereinbarung mit GPA-djp 25.3.2020
Einbezogene Unternehmen:
alle PROPAK KV, Schicht- und Nicht-Schichtbetriebe
Tägliche Normalarbeitszeit:
max. 10 Stunden
Wöchentliche Normalarbeitszeit:
Ø 38 Stunden;
DRZ bis 8 Wochen => max. 50 Stunden
DRZ > 8 Wochen => max. 48 Stunden
Durchrechnungszeitraum:
max. 9 Monate
Arbeitszeitkonto:
max. +114/ - 38 Stunden;
Leistung mehr als + 114 => Überstunden
Leistung unter – 38 => Stunden gelten als geleistet
Abrechnung zum Ende DRZ:
Plusstunden mit 50 % Zuschlag;
Minusstunden Ausgleich via Mehrstunden
(Mehrarbeit/Überstunden) - Grundstunde wird mit Konto gegengerechnet, Zuschlag (Mehrarbeit/ÜSt) bleibt
Jederzeitige Information für AN, jedenfalls 1x Monat schriftlich; BR auf Verlangen
Überstunden:
11./12. Stunde Zuschlag 100 % ohne Voraussetzung 3./4. Überstunde;
11./12. Stunde sowie 51. ff Stunden laufend auszubezahlen (nicht in AZ-Konto übertragen);
Freiwilligkeit 11./12. sowie 51. ff unberührt
Vereinbarung:
Betriebsvereinbarung;
in Betrieben ohne BR => Einzelvereinbarung;
schriftliche Zustimmung der KV Partner (inn. max. 72 St.);
maximale Dauer 9 Monate innerhalb Gültigkeitszeitraum 1.4. bis 31.12.2020
Kündigungsschutz:
keine Kündigung (Ausspruch!) betroffener AN bis inkl. 1 Monat nach Ende Vereinbarungsdauer;
Kündigung aus persönlichen Gründen mit ausdrücklicher Zustimmung BR möglich;
Entlassung unberührt
Unvereinbarkeit:
keine Gleichzeitigkeit (individuell) von Flex und Kurzarbeit
Gültigkeit des ZKV:
1. April 2020 bis 31. Dezember 2020;
Automatisches Auslaufen;
KV Partner können einvernehmlich Wieder-Inkraftsetzung vereinbaren
PROPAK, 27.3.2020