Information Kollektivvertragsabschluss PROPAK/Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton 2019
- Gilt für:
- Österreichweit
Der Fachverband PROPAK hat am 18. März 2019 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
- eine Erhöhung der Gehälter der Angestelltender industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
- KV +3,0 %, Mindestbetrag € 60,- pro Monat
- IST +3,0%, Mindestbetrag € 60,- pro Monat
- sowie eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
- KV +3,0 %, Mindestbetrag € 60,- pro Monat
- IST +3,0 %, Mindestbetrag € 60,- pro Monat
vereinbart.
Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 4. März 2019 und bei monatlicher Lohn-bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2019 wirksam.
Lohnabschluss PROPAK Industrie
1. Lohntabellen
In der Beilage übermitteln Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung:
- Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter
- Lohntabelle für Kartonagen- Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter
- Lohntabelle für Wellpappearbeiter
- Lohntabelle für Buchbinder
2. Nachtschichtzuschlag
Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 37,09. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
3. Schmutzzulage
Die Schmutzzulage gemäß § 10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 5,80. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
4. Betriebserfahrungszulage
Die Betriebserfahrungszulage wird um 3,0 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 9,87 und für sonstige Arbeiter € 7,23 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.
5. Lehrlingsentschädigungen
Die Lehrlingsentschädigungen für gewerbliche Lehrlinge wurden gestaffelt erhöht: Die Erhöhung im ersten Lehrjahr beträgt 6,0 % und in den folgenden Lehrjahren 3,0 %. Die Lehrlingsentschädigungen betragen nunmehr:
ab 1. März 2019 | Tabelle I | Tabelle II |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 660,06 | € 875,32 |
2. Lehrjahr | € 850,54 | € 1.142,58 |
3. Lehrjahr | € 1.142,58 | € 1.421,25 |
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) | € 1.535,74 | € 1.651,99 |
Vorlehre | € 737,18 |
6. Heimarbeiter-Löhne
Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:
ab 1. März 2019 | |
---|---|
für Kartonagenheimarbeiter | € 296,27 |
für Papierkonfektionsarbeiter | € 271,36 |
für Lampenschirmheimarbeiter | € 310,96 |
für Wellpappeheimarbeiter | € 305,16 |
7. Rahmenrecht
a) Überstundenzuschlag:
Die neuen Bestimmungen bezüglich Überstundenzuschlägen für die 11./12. Stunde bzw. ab der 51. Stunde werden mit 1. Juli 2019 wirksam, um eine Anpassung der Verrechnungssysteme zu ermöglichen. Die Details hierzu folgen nach Vereinbarung mit GPA-djp.
b) Rufbereitschaft:
Die neuen Bestimmungen zur Rufbereitschaft werden mit 1. Juli 2019 wirksam. Die Details hierzu folgen nach Vereinbarung mit GPA-djp.
c) Dienstreiseregelung:
Die Reiseaufwandsentschädigung wird um 2,0 % erhöht (Taggeld, Nachtgeld) und steht zu wie folgt:
ArbeitnehmerInnen der Lohngruppen | Taggeld | Nachtgeld | Volle Reiseaufwands- entschädigung (Tag- u. Nachtgeld) 1.3.2019 bzw. 4.3.2019 |
---|---|---|---|
mindestens | |||
LG 3-6 | € 45,67 | € 25,32 | € 70,99 |
LG 1-2 | € 45,67 | € 26,73 | € 72,40 |
d) Kündigungstermine:
In den Kollektivvertrag für Arbeiter wird eine Regelung bezüglich Kündigungsterminen aufgenommen. Ab 1.1.2021 gelten der 15. und der Monatsletzte als Kündigungstermine als vereinbart (wirksam auch für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Arbeitsverträge).
8. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 4. März 2019 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2019 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingsentschädigungen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.
Die neuen Regelungen zu Rufbereitschaft und Überstundenentlohnung werden mit 1. Juli 2019 wirksam (in Ausarbeitung).
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
9. Erläuterungen
- Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
- Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden). Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38).
- Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
- Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
- Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.
Wochen-und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum.
Gehaltsabschluss PROPAK Industrie
1. Gehaltsordnung
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2019 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.
2. Lehrlingsentschädigung
Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird im ersten Lehrjahr um 6 %, in den folgenden Lehrjahren um 3 % angehoben und beträgt:
Tabelle I | Tabelle II | |
---|---|---|
1. Lehrjahr | € 660,06 | € 875,32 |
2. Lehrjahr | € 850,54 | € 1.142,58 |
3. Lehrjahr | € 1.142,58 | € 1.421,25 |
4. Lehrjahr | € 1.535,74 | € 1.651,99 |
Die monatliche Lehrlingsentschädigung für eine Vorlehregem. § 33 Abs. 4 Rahmenkollektivvertag beträgt € 737,18.
3. Rahmenrecht
a) Reiseaufwandsentschädigung:
Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 2 % erhöht und betragen:
Angestellte der Verwendungsgruppe | Taggeld 1.3.2019 | Nachtgeld 1.3.2019 | Volle Reiseaufwands- entschädigung (Tag- u. Nachtgeld) 1.3.2019 |
---|---|---|---|
mindestens | |||
I bis III und MI | € 45,67 | € 25,32 | € 70,99 |
IV, IVa, M II und M III | € 45,67 | € 26,73 | € 72,40 |
V, Va | € 49,85 | € 26,73 | € 76,58 |
VI | € 56,97 | € 26,73 | € 83,70 |
b) Überstundenzuschlag:
Die neuen Bestimmungen bezüglich Überstundenzuschlägen für die 11./12. Stunde bzw. ab der 51. Stunde werden mit 1. Juli 2019 wirksam, um eine Anpassung der Verrechnungssysteme zu ermöglichen. Die Details hierzu folgen nach Vereinbarung mit GPA-djp.
c) Rufbereitschaft:
Die neuen Bestimmungen zur Rufbereitschaft werden mit 1. Juli 2019 wirksam. Die Details hierzu folgen nach Vereinbarung mit GPA-djp.
4. Geltungsbeginn und Laufzeit
Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten rückwirkend mit 1. März 2019 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings- und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam.
Die neuen Regelungen zu Rufbereitschaft und Überstundenentlohnung werden mit 1. Juli 2019 wirksam (in Ausarbeitung).
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.