Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2019

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 4. März 2019     
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2019 

Lohntabelle für Buchbinder

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Buchbinderei" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 516,73
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 590,48
c) 620,08
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 439,84
b) 573,24
c) 555,46
Lohngruppe 3 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 392,95
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 456,44
Lohngruppe 4 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 392,95
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 425,04
c) Kraftfahrer 437,25
Lohngruppe 5 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 393,21
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 405,27
c) 393,21

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil. 

Nachtschichtzuschlag 

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 37,09. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 5,80 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 18. März 2019

Fachverband PROPAK

Gewerkschaft GPA-DJP