Lohn-/Gehaltsordnung Ambulatorien für Physikalische Therapie, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2017

Gilt für:
Wien

Lohn- und Gehaltstabelle

Berufsgruppe 1

Schreibkräfte und Sprechstundenhilfen

    1.4.2017
im 1. bis 3. Berufsjahr 1.500,00 
im 4. bis 6. Berufsjahr €  1.550,00 
im 7. bis 9. Berufsjahr €  1.600,00 
ab dem 10. Berufsjahr €  1.650,00 

Berufsgruppe 2a

Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 sowie Angestellte des medizinisch-technischen Fachdienstes (MTF), die ausschließlich als Medizinische Masseure und Heilmasseure im Sinne von § 5 bzw. § 29 MMHmG idF. BGBl. I Nr. 169/2002 beschäftigt werden

    1.4.2017
im 1.bis 3. Berufsjahr 1.520,00 
im 4. bis 6. Berufsjahr 1.570,00 
im 7. bis 9. Berufsjahr 1.620,00 
ab dem 10. Berufsjahr €  1.670,00 

Berufsgruppe 2b

Arbeitnehmer, die nach bzw. außerhalb der gesetzlich vorgesehenen theoretischen Ausbildung, im Rahmen eines maximal dreijährigen befristeten Arbeits- und Ausbildungsvertrages zu medizinischen Masseuren ausgebildet werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten der Ausbildung übernimmt

    1.4.2017
im 1. und 2. Berufsjahr    425,00 
im 3. Berufsjahr 1.400,00 

Berufsgruppe 3

Angestellte des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß § 1 MTD-G idF. BGBl. Nr. 460/1992 (z.B. Physiotherapeut/innen,  Ergotherapeut/innen, sowie Sportwissenschafter/innen)

  1.4.2017
  2.030,00