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Information zum Kollektivvertragsabschluss für die Binnenschifffahrt 2026

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen für Beschäftigte in der Binnenschifffahrt (gültig für europäische Wasserstraßen/nicht gültig für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen) mit der Gewerkschaft VIDA wurden am 09.12.2025 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

1. Frachtschifffahrt und Hafenbugser/Bunkerboote (Gehaltstabellen 1, 2 und 3):

  • Ab 1.1.2026 werden die Mindestgehälter für die Gruppen „Decksmann und Matrosen“ linear um 3,2% erhöht.
  • Ab 1.1.2026 werden für alle anderen Gruppen die Mindestgehälter linear um 2,5% erhöht.

2. Personenschifffahrt (Kabinen/Ausflug) und Landdienst (Gehaltstabellen 4/6 und 7):

  • Ab 1.1.2026 werden die Mindestgehälter linear um 3,3% erhöht.

3. Lehrlinge (Gehaltstabelle 5):

Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt erhöht:

  • 1. Lehrjahr: 3,3% + 60,-
  • 2. Lehrjahr: 3,3% + 40,-
  • 3/4. Lehrjahr: 3,3% + 30,-

4. „Sonntagsarbeit“ Landdienst:

Die Sozialpartner sind überein gekommen, die Bestimmungen der „Ersatzruhe im Schiffsdienst“ (§ 23j) der Personen- und Tagesausflugsschifffahrt auf die Beschäftigten im Landdienst auszuweiten. Im § 17a wird folgender Abs. 3 ergänzt: „(3) Den Dienstnehmern gebührt für an Sonntagen geleistete Arbeit ein Ersatzruhetag. § 23j ist anzuwenden.“

Der neue KV tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.