Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Papierindustrie 2022
- Gilt für:
- Österreichweit
Ab 1. Mai 2022 werden die Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 4,75 Prozent, mindestens jedoch um Euro 120 (Pappenindustrie: 4,6 Prozent, kein Mindestbetrag) sowie die KV-Löhne und Mindestgehälter um 4,9 Prozent erhöht.
Lehrlingseinkommen und Schichtzulagen werden stärker angehoben:
Lehrlingseinkommen: Werden in der Papierindustrie im ersten Lehrjahr von 34,5 auf 40, im zweiten Lehrjahr von 43,1 auf 50, im dritten Lehrjahr von 53,9 auf 55 Prozent der Lohngruppe 1 angehoben, im vierten Lehrjahr bleiben die 75,5 Prozent der Lohngruppe 1 unverändert. Damit erhöhen sich die Lehrlingseinkommen in den ersten beiden Lehrjahren um rund 22 Prozent, im dritten Lehrjahr um 7 Prozent und im vierten Lehrjahr um 5 Prozent.
Schichtzulagen: Die Zulage für die 2.Schicht wird ab 1.Mai 2022 auf € 10,50 (+ 6,2%), ab dem 1.Mai 2023 auf € 11,30 und ab dem 1.Mai 2024 auf € 12,00 angehoben. Die Nachtarbeitszulage wird ab 1.Mai 2022 auf € 25,30 (+ 6,4%), ab dem 1.Mai 2023 auf € 27,25 und ab dem 1.Mai 2024 auf € 29,00 erhöht.
Innerbetriebliche Zulagen werden, soweit sie im Kollektivvertrag namentlich genannt sind, um 4,75 Prozent erhöht.
Reiseaufwandsentschädigungen: Erhöhung um 4,75 Prozent.
Der Kollektivvertrag gilt ab dem 1. Mai 2022 (Laufzeit bis 30. April 2023).