Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2026
- Gültigkeit:
- ab 01.01.2026
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertragsverhandlungen (GPA) 2026 für Angestellte im Beförderungsgewerbe mit PKW angeschlossen
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 04.12.2025
abgeschlossen.
1. Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Brutto-Mindestgehälter werden ab 1.1.2026 linear um 77,50 EUR erhöht.
2. Inkrafttreten
Alle Änderungen treten mit 1.1.2026 in Kraft.
Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt „Kollektivvertrag“ als Download zur Verfügung.
Gehaltstafel 2026
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
B) Gehaltstafel
Gehaltstafel 2026
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
Beschäftigungsgruppe 1
Angestellte mit einfacher Tätigkeit
a) € 2 167,00
b) € 2 235,90
c) € 2 318,70
Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
a) € 2 335,50
b) € 2 418,20
c) € 2 501,20
Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
a) € 2 676,30
b) € 2 786,60
c) € 2 883,20
Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie zB. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
a) € 3 109,40
b) € 3 247,80
c) € 3 523,40
C) Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)
1. Lehrjahr € 758,50
2. Lehrjahr € 1 083,50
3. Lehrjahr € 1 516,90