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Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2026

Gültigkeit:
ab 01.01.2026
Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsverhandlungen (GPA) 2026 für Angestellte im Beförderungsgewerbe mit PKW angeschlossen

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 04.12.2025

abgeschlossen.

1. Mindestgehälter 

Die kollektivvertraglichen Brutto-Mindestgehälter werden ab 1.1.2026 linear um 77,50 EUR erhöht.

2. Inkrafttreten

Alle Änderungen treten mit 1.1.2026 in Kraft.

Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt „Kollektivvertrag“ als Download zur Verfügung.

Gehaltstafel 2026 
a) bis zu fünf Berufsjahren  
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren 
c) bei mehr als zehn Berufsjahren

B) Gehaltstafel

Gehaltstafel 2026

a) bis zu fünf Berufsjahren  
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren 
c) bei mehr als zehn Berufsjahren 

Beschäftigungsgruppe 1
Angestellte mit einfacher Tätigkeit 
a) € 2 167,00
b) € 2 235,90
c) € 2 318,70

Beschäftigungsgruppe 2: 
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen 
a) € 2 335,50
b) € 2 418,20
c) € 2 501,20

Beschäftigungsgruppe 3: 
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit 
a) € 2 676,30
b) € 2 786,60
c) € 2 883,20

Beschäftigungsgruppe 4: 
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung (wie zB. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
a) € 3 109,40
b) € 3 247,80
c) € 3 523,40

C) Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)

1. Lehrjahr € 758,50
2. Lehrjahr € 1 083,50
3. Lehrjahr € 1 516,90