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Information zum KV-Abschluss Werbung und Marktkommunikation Wien 2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Wien
Persönlicher Geltungsbereich:
Angestellte
Geltungsdauer:
ab 1.5.2026

Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien und der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA vereinbaren:

1. Die Mindestgrundgehälter (§ 20) werden erhöht um:

  • Verwendungsgruppen 1 bis 4: 2,8%
  • Verwendungsgruppe 5: 2,35% 

Es erfolgt jeweils eine Aufrundung auf den nächsthöheren 10 Cent-Betrag.

2. Die Lehrlingseinkommen werden jeweils um 2,8 % erhöht.

3. Die Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden um 2,4 % erhöht.

4. Rahmenrecht: Klarstellungen in der Fassung des Anhangs, vorbehaltlich finaler Prüfung.*)

5. Geltungsbeginn 1.5.2026.

6. Die Kollektivvertragsparteien empfehlen, vor dem Sommer 2026 Gespräche über die Weiterentwicklung des Rahmenrechtes einzurichten.


Wien, am 19.3.2026

*) Hinweis zu Punkt 4: siehe Anlage zum Protokoll KV-Abschluss Werbung und Marktkommunikation Wien 2026.