Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2023

Gültigkeit:
1.1.2023 - 31.12.2023
Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsabschlussprotokoll
Bewachungsgewerbe zum 1. Jänner 2023

Abschnitt I

Kollektivvertrag zum 1.Jänner 2023 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Juli 2021 werden wie folgt abgeändert:

1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

2. Zu § 11 Der 24. und 31. Dezember

Die Höhe des Zuschlages erhöht sich von 50 % auf 100 %.

3. Zu § 21 Lohnordnung

Die Grundstundenlöhne betragen:

Verwendungsgruppe A - Wachdienst ........................................ EUR 10,76

Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst .......... EUR 11,83

Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ................................. EUR 10,76 

Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ..................................... EUR 13,24

Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst ................................... EUR 11,92

Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste .... EUR 10,76

Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ............... EUR 14,20

Ab 1. Jänner 2024 werden sämtliche Verwendungsgruppen (A, B6 und E) zumindest in dem Ausmaß erhöht, dass unter rechnerischer Zugrundelegung einer durchschnittlichen Monatslänge von 4,33 Wochen für Arbeitnehmer:innen mit einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit im Ausmaß von 40 Stunden ein theoretischer Monatslohn in der Höhe von EUR 2.000,00 erreicht wird.

4. § 22 Nachtzulage

Die Nachtzulage erhöht sich auf 43 Cent pro Stunde.

5. § 23 Abs 1 Zulage für berufsfremde Tätigkeiten

Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 21 Cent pro Stunde.

6. § 23 Abs 3 Außerordentliche Erschwernis im Revierdienst

Die Erschwerniszulage erhöht sich auf 69 Cent pro Stunde.

7. Zu § 25a Anrechnung von Karenzzeiten

§ 25a wird um die Pflegekarenz gemäß § 14c AVRAG ergänzt

8. Zu § 28 Abs 3 Vergütung bei Benützung eines eigenen Fahrrads

Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 54 Cent pro geleistetem Tag- oder Nachtdienst. 

9. Zu § 29 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes

Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 16,00 pro Schicht.

10. Zu § 30 Sozialfonds Bewachungsgewerbe

Abs 3, zweiter Satz, lautet neu:

Ab 1. Jänner 2022 beträgt dieser 0,20 v.H. des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 238/2021, auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus.

30 Abs 3, dritter Satz, lautet neu:

Dies gilt auch hinsichtlich jener Arbeiter und Arbeiterinnen, welche nicht während des gesamten Kalenderjahres durchgehend beschäftigt sind, und auch hinsichtlich geringfügig beschäftigter Arbeiter und Arbeiterinnen.

Abschnitt II

Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste zum 1. Jänner 2023

Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Juli 2021 werden wie folgt abgeändert:

1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

2. Zu § 8 Überstunden

Am 24. und 31. Dezember angeordnete Arbeitsstunden werden ab 12 Uhr mit einem Zu­schlag von 100 % zum Normallohn (inklusive der Nachtzulage gemäß § 14 dieses Kollektiv­vertrages) vergütet.

2. § 12 Lohnordnung

Der Grundstundenlohn beträgt:

Veranstaltungssicherheitsdienst ...... EUR 10,76

3. § 14 Nachtzulage

Die Nachtzulage erhöht sich auf 43 Cent pro Stunde.

4. Zu § 16 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes

Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 16,00 pro Schicht. 


FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER

BV-Stv. Mag. Martin Wiesinger

Verhandlungsleiter

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO-Stv. Mag. Hans-Georg Chwoyka

Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe

FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA

Gernot Kopp

Verhandlungsleiter

Ursula Woditschka

Fachbereichssekretärin


Wien, am 25. November 2022