Lohnordnung holzverarbeitende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2017

Gültigkeit:
1.5.2017 - 30.4.2018
Gilt für:
Österreichweit

Lohnschema

Lohngruppen  ab 1.5.2017
Stundenlohn in Euro
I. Spezialfacharbeiter 12,06
II. Facharbeiter nach dem 3. Jahr der Auslehre 11,61
III. Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre 10,78
IV. Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre 10,36
V. Hilfsarbeiter 10,18

Lehrlingsentschädigungssätze*)

Lehrlingsentschädigungssätze
im 1. Lehrjahr40 %
im 2. Lehrjahr60 %
im 3. Lehrjahr80 %
im 4. Lehrjahr90 % des Lohnes der Lohngruppe III.

*) Siehe § 9 Abs.11 seit 2014: Personen, die ihr Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen, erhalten mit Beginn des 1. Lehrjahres bis einschließlich des 3. Lehrjahres die Lehrlingsentschädigung des 3. Lehrjahres.