Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024

Gilt für:

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich:

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Wien,

fachlich: für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Wiener Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024

Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.

für Eintritte bis 31.3.2019zuletztneu ab 1.4.2024 
Mehrfachfilmvorführer, der 7 Säle € 16,92 € 17,52 
Mehrfachfilmvorführer, der 3 Säle € 14,15 € 14,75 
Mehrsaalfilmvorführer in Ausbildung € 11,73 € 12,50 
Digitalfilmvorführer € 14,90 € 15,50
Digitalfilmvorführer in Ausbildung € 11,73 € 12,50
Turnusvorführer € 11,09 € 11,82 
alle anderen Filmvorführer € 11,14 € 11,87 
Kinoassistent € 10,63 € 11,33 
Kassier und Büffetkraft € 8,67 € 9,50 
Lohngruppe I (außer Kassa, Büffet) € 8,67 € 9,50 
für Eintritte ab 1.4.2019zuletztneu ab 1.4.2024
Lohngruppe II€ 14,90€ 15,50
Lohngruppe I€ 9,50

Fehlgeldentschädigung:

Die Fehlgeldentschädigung steht Kinokassen- und Kinobüffetkräften zu. Bei Teilzeitbeschäftigten kann die Fehlgeldentschädigung entsprechend der Arbeitszeit aliquotiert werden. Die nachstehend angeführten Sätze verstehen sich als monatlicher Maximalbetrag.

seit 1.12.2022 pro Monat
im Einsaalkino€ 39,83
in anderen Kinos€ 48,92

Kleiderpauschale:

laut Punkt XVII, Abs. 3 Rahmen KV

seit 1.12.2022
Jacke / Sakko€ 58,66 2x p.a..
Leibchen / Hemd€ 35,21 2x p.a.


für die Wirtschaftskammer Wien
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Mag. Christian Dörfler

FV-Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

FV-Geschäftsführer

Wien, im April 2024