Lohnordnung Maler, Lackierer, Schilderhersteller, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2020

Gültigkeit:
1.5.2020 bis 30.4.2021
Gilt für:
Österreichweit

Beilage

zum Kollektivvertrag für das
Maler-, Lackierer- und Schilderhersteller-Gewerbe

Lohnordung
Gültig ab
1. Mai 2020


Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.

Artikel I – Geltungsbereich

a) Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.

b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Maler und Tapezierer, die den Berufsgruppen der Maler und Anstreicher, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder und Staffierer sowie Bodenmarkierer angehören. Bei Betrieben, die gleichzeitig mehreren Arbeitgeberorganisationen angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit nach den Grundsätzen des Arbeitsverfassungsgesetzes zu beurteilen.

c) Persönlich: Für alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

Artikel II – Lohnerhöhung

a) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten in lit. b) neu festgesetzt

b) Beilage gemäß V./RKV

I. Kollektivvertragslöhne

 Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung nach dem 3. Verwendungsjahr12,58
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung ab dem 1. Verwendungsjahr11,44
Qualifizierter Arbeitnehmer nach dem 3. Berufsjahr sowie Facharbeiter mit abgeschlossener dreijähriger Lehrzeit ohne Lehrabschlussprüfung11,31
Qualifizierter Arbeitnehmer ab dem 1. Berufsjahr *)10,53
Helfer10,13

*) darunter fallen auch jene Arbeitnehmer, die eine Qualifizierungsmaßnahme nach dem BAG erfolgreich absolviert haben.

In den Bundesländern Wien, Salzburg, Kärnten und Steiermark ist in allen angeführten Lohnsätzen eine Abgeltung für die Abnützung von Werkzeugen und Arbeitskleidern in der Höhe von 2 Prozent enthalten.

II.

Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
Die Spannengarantieklausel gilt nicht für Tirol und Vorarlberg.

III. Lehrlingsentschädigung (pro Monat)

 Ab 1. Mai 2020 in Euro
im 1. Lehrjahr657,20
im 2. Lehrjahr795,00
im 3. Lehrjahr1.007,00
im 4. Lehrjahr1.219,00

Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.

Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.

Artikel III – Änderung des Rahmenkollektivvertrages

Im Artikel IV lit. f entfällt der zweite Satz.

Im Artikel XIV. Ziffer 2 beträgt der Wert der Lenkzeitvergütung ab 1. Mai 2020 € 11,54 pro Stunde.

Im Artikel XV. A Ziffer 4 lautet der zweite Satz wie folgt:

Das Taggeld beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden ab 1. Mai 2020 € 5,76 pro Arbeitstag.

Im Artikel XVII. Kündigungsfristen werden folgende Sätze nach dem ersten Einleitungssatz ergänzt:

Die diesem Kollektivvertrag unterworfenen Betriebe werden als in Saisonbranchen tätig qualifiziert.
Die seit 1.5.2019 geltenden Kündigungsfristen bleiben im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen über den 1.1.2021 hinaus in Geltung.

Artikel IV – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1. Mai 2020. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2021.


Wien, am 18. März 2020


Für die 
Bundesinnung der Maler und Tapezierer

KommR Erwin Wieland

Bundesinnungsmeister

Mag. Franz Stefan Huemer

Geschäftsführer

Für den 
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz

Abg.z.NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer