Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023

Gültigkeit:
1.5.2023 - 30.4.2024
Gilt für:
Österreichweit

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil
Neuregelung der Kollektivvertragslöhne ab 1. Mai 2023


1) Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2023 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter 3.029,48 Euro
Lohngruppe 1 2.773,55 Euro
Lohngruppe 2 2.591,12 Euro
Lohngruppe 3 2.542,28 Euro
Lohngruppe 4 2.429,42 Euro
Lohngruppe 5 2.336,58 Euro
Lohngruppe 6 2.041,45 Euro

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab 1. Mai 2023 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 40 %
2. Lehrjahr 50 %
3. Lehrjahr 55 %
4. Lehrjahr 75,5 %
  des kollektivvertraglichen
Monatsbezuges der Lohngruppe 1

2) Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab 1.Mai 2023 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter 2.520,53 Euro
Lohngruppe 1 2.307,04 Euro
Lohngruppe 2 2.154,11 Euro
Lohngruppe 3 2.113,07 Euro
Lohngruppe 4 1.991,77 Euro
Lohngruppe 5 1.910,34 Euro

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2023 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 45,1 %
2. Lehrjahr 57,2 %
3. Lehrjahr 64,2 %
4. Lehrjahr 74,9 %
des kollektivvertraglichen
Monatsbezuges der Lohngruppe 1

3) Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt ab dem 1. Mai 2023 € 27,25 (ab dem 1. Mai 2024: € 29,00), die Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab dem 1. Mai 2023 € 11,30 (ab dem 1. Mai 2024 € 12,00) pro voll geleisteter Schicht.
Anrechnungsklausel: Innerbetriebliche Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden, mit Wirksamkeit vom 1.5.2023 um 9,8 % erhöht.