Lohnordnung holzverarbeitende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2019

Gültigkeit:
1.5.2019 - 30.4.2020
Gilt für:
Österreichweit

Lohnschema

Lohngruppen ab 1.5.2019
Stundenlohn in Euro
I.Spezialfacharbeiter12,87
II.Facharbeiter nach dem 3. Jahr der Auslehre12,39
III.Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre11,50
IV.Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre11,06
V.Hilfsarbeiter10,86

Lehrlingsentschädigungssätze*)

Lehrlingsentschädigungssätze
im 1. Lehrjahr40 %
im 2. Lehrjahr60 %
im 3. Lehrjahr80 %
im 4. Lehrjahr90 % des Lohnes der Lohngruppe III.

*) Siehe § 9 Abs.11 seit 2014: Personen, die ihr Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen, erhalten mit Beginn des 1. Lehrjahres bis einschließlich des 3. Lehrjahres die Lehrlingsentschädigung des 3. Lehrjahres.