Person mit Schutzbekleidung und Sicherheitsgurt sowie Schutzhelm trägt mit Malerrolle grüne Farbe auf einer Hausfassade auf
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Arbeitnehmerschutz: Wichtige Hinweise zur Arbeitssicherheit

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht die verpflichtende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor.

Der Arbeitnehmerschutz soll die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleisten. Betriebe müssen Arbeitsplätze überprüfen und für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Je nach Größe des Unternehmens sind Betriebe verpflichtet Verantwortliche für Erste-Hilfe, Brandschutz und Sicherheit zu ernennen. Die Arbeitsinspektion kontrolliert und unterstützt bei der Einhaltung der Vorschriften.

Arbeitsplatzevaluierung:
Um die Gefahren für die Arbeitnehmer zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, müssen die Arbeitgeber alle Tätigkeiten im Betrieb auf Gefahren untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist zu dokumentieren und entsprechend Maßnahmen zur Gefahrenreduktion einzuleiten.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der WKO-Internetseite sowie auf www.eval.at.

Unterweisung:
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Antritt einer neuen Tätigkeit über die damit verbundenen Gefahren und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterweisen. Grundlage dafür ist die Arbeitsplatzevaluierung. Die Unterweisungen sind ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.
Weitere Tipps zur Unterweisung finden Sie in einem Merkblatt der AUVA.

Präventivkräfte:
Unternehmen mit Arbeitnehmern sind regelmäßig durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner (Präventivkräfte) zu betreuen und sollen den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten im Arbeitnehmerschutz unterstützen.

Tipp: Nützen Sie AUVAsicher

Für Arbeitsstätten bis maximal 50 Arbeitnehmern erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach Anmeldung kostenlos durch die AUVA. 

Für größere Arbeitsstätten sind Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte und eventuell sonstige Fachleute im erforderlichen Ausmaß zu beschäftigen.

Nähere Informationen finden Sie in der Navigation unter Links.

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