
Lehrvertrag
Die wichtigsten Informationen zum Lehrvertrag im Überblick
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Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag, welcher vom Lehrberechtigten und dem Lehrling unterschrieben werden muss – für minderjährige Lehrlinge unterschreibt zusätzlich der gesetzliche Vertreter. Sie erhalten den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Der Lehrvertrag ist binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anzumelden.
Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten:
- Persönliche Daten des Lehrlings
- Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes
- Beschreibung des Lehrberufes (laut Lehrberufsliste)
- Dauer der Lehrzeit
- Anfang und Ende der Lehrlingsausbildung
- Hinweis auf die Berufsschulpflichten des Lehrlings
- Nachweise der bereits vorhandenen Ausbildungszeiten des Lehrlings
- Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Lehrjahr
- Datum des Vertragsabschlusses
Anmeldefristen bei der Lehrlingsaufnahme
- Vor Beginn des Lehrverhältnisses: Meldung an die Gebietskrankenkasse
Die Anmeldung des Lehrlings bei der Gebietskrankenkasse hat ausnahmslos vor Beginn des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten zu erfolgen. - Binnen 14 Tagen: Meldung an die Berufsschule
Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. - Binnen 3 Wochen: Lehrvertragsanmeldung bei der Lehrlingsstelle
Der Lehrvertrag ist möglichst rasch, jedenfalls binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre (nicht erst nach Beendigung der Probezeit) zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle anzumelden. Der Lehrling ist davon zu informieren.
» Was Sie noch beachten müssen, wenn Sie den richtigen Lehrling gefunden haben
Lehrzeitanrechnung
Vorlehrzeiten oder Schulzeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Lehrzeit angerechnet werden. Auch eine Lehrzeitverkürzung ist möglich.
Rechtliche Bestimmungen
Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit noch drei Monate in seinem erlernten Beruf im Betrieb zu beschäftigen (Behaltezeit bzw. Weiterbeschäftigung von Lehrlingen). Wer berechtigt ist, den Lehrvertrag als gesetzlicher Vertreter zu unterschreiben, ist in den Vormundschaftsbestimmungen festgelegt. Weitere Erläuterungen zu Abschluss, Inhalt und Anmeldung des Lehrvertrages sowie arbeitsrechtlichen Ansprüchen finden Sie in den Rechtsinformationen.
Lehrvertrag bei „Lehre und Matura“
Im Rahmen des Modells „Lehre und Matura“ sind Auswirkungen auf den Lehrvertrag zu berücksichtigen. So muss zum Beispiel beim Integrierten Modell mit Lehrzeitverlängerung ein neuer Lehrvertrag erstellt werden.
Verlängerte Lehre und Teilqualifikation
Für Jugendliche, die nicht in der Lage sind, eine vollständige Lehrausbildung zu absolvieren, können verlängerte Lehrverträge oder eine Ausbildung in Teilqualifikationen vereinbart werden.
Was muss bei der Lehrlingsstelle gemeldet werden?
Die Lehrlingsstelle ist spätestens innerhalb von vier Wochen zu informieren, wenn
- der Lehrling durchgehend vier Monate verhindert ist, den Lehrberuf zu erlernen, bzw. die Summe der Verhinderungen in einem Lehrjahr mehr als vier Monate beträgt (z. B. durch Krankheit oder Präsenzdienst).
- der Lehrling stirbt.
- der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbildern vorhanden ist, außer es wird sofort ein Ausbilder bestellt.
- der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, in der er den Lehrling ausbildet (z.B. Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Gewerbebehörde).
- der Ausbilder gewechselt wird.
- das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst wird.