Zwei Personen mit dunklen kurzen Haaren und Bart stehen zusammen in einer Werkstätte und blicken in die Kamera
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Betriebsnachfolge

Interessiert an einer Betriebsübergabe oder Betriebsübernahme?

Lesedauer: 2 Minuten

25.04.2024

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Nachfolge bzw. bei der Suche nach einem Betrieb, den Sie übernehmen können!

Rund 6.000 Unternehmen werden jedes Jahr in Österreich in neue Hände gegeben. In Kärnten sind es rund 450 Betriebe, die jährlich zur Übergabe anstehen. Manchmal steht schon seit Jahren fest, wer das Unternehmen übernehmen wird, in anderen Fällen dauert die Suche nach einem Übernehmer oder einer Übernehmerin Jahre. So unterschiedlich die Ausgangssituationen auch sein mögen, eines haben sie gemeinsam: Für die Gesellschaft ist jeder übergebene Betrieb ein Gewinn, zumal Arbeitsplätze erhalten bleiben.



1.) BERATUNGSFÖRDERUNG  -  Fit für die Nachfolge!  

Fachleute unterstützen Sie bei der Betriebsübergabe und Betriebsübernahme. 

Die Beratungsförderung ist eine gemeinsame Förderaktion vom Land Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten und der Rechtsanwaltskammer Kärnten.       

Beratungsschwerpunkte:

Wirtschaftskammer Kärnten

  • Übergabe- /Übernahmekonzept
  • Strategischen Neuausrichtung
  • Prozess- & Geschäftsmodelldigitalisierung  
  • Vertrieb & Marketing
  • Mediation & Konfliktlösung

Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

  • Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Fragen
  • Rechtsformgestaltung sowie Steuergestaltung
  • Übergabegestaltung (Asset Deal, Share Deal, Schenkung etc.) sowie Ermittlung des optimalen Zeitpunktes der Übergabe
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen

Rechtsanwaltskammer

  • Gesellschaftsrecht (Rechtsform)
  • Erbrecht (Nachfolge, Pflichtteil)
  • Vertragsrecht (Kauf, Pacht, Schenkung, Leibrente, Mietverträge, etc.)
  • Gewerbe- und Arbeitsrecht (Dienstnehmer, Pension, Abfertigung)
  • Haftung für Verbindlichkeiten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Vermeidung von Haftungs- und Insolvenzrisken

-> Beratungsförderung jetzt beantragen!

Schritte zur Förderung: 

1.) Vor Beratungsbeginn ist auf der Homepage der WKK ein ONLINE-Antrag auszufüllen
2.) Der Eingang des Förderantrags bei der WKK wird automatisch bestätigt.
3.) Die WKK übermittelt den Förderantrag, je nach Auswahl durch den Förderwerber, an die WKK, die KSW Kärnten oder die Rechtsanwaltskammer Kärnten.
4.) Die Förderzusage erfolgt per E-Mail durch die jeweilige Kammer.
5.) Nach Erhalt der Zusage kann mit der Beratung begonnen werden.
6.) Die Beratung ist innerhalb von 24 Wochen ab Förderzusage abzuschließen.
7.) Die Übermittlung der Unterlagen muss spätestens 28 Wochen nach der Förderzusage erfolgen. Folgende Unterlagen werden benötigt: Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und Beratungsbericht. Die Übermittlung erfolgt online an die jeweilige Kammer.
8.) Die Auszahlung der Förderung (bis max. EUR 500,- pro Kammer) erfolgt nach Überprüfung der fristgerecht übermittelten Unterlagen.
9.) Gründer (Übernehmer), die noch keine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten haben, nutzen zur Beantragung der Beratungsförderung ein Kontaktformular auf http://wko.at/ktn/gruendung/betriebsnachfolge


2.) Konkrete Unterstützung bei der NACHFOLGESUCHE

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Suche nach Übergeber:innen und Übernehmer:innen über unsere Kanäle (Social Media, Kärntner Wirtschaft, & Nachfolgebörse) und erarbeiten bei Bedarf mit Ihnen ein aussagekräftiges Inserat.

Sie können natürlich auch selbst direkt ein Inserat in der Nachfolgebörse schalten!       

Nachfolgebörse
© wkk



3.) vertiefende Expertengespräche

Sie stehen am Anfang und wollen mit Expert:innen Ihr Anliegen besprechen?

Dann nehmen Sie die vertiefenden Expertengespräche durch die ExpertsGroup der Übergabe Consultants sowie durch die Experten der Wirtschaftskammer in Anspruch.



WK  WISSENS Podcast - Episode 10: So klappt die Übergabe

 mit Reinhard Huber, Übergabe Consultant

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