Biogasanlage inmitten eines Maisfeldes
© Wolfgang Jargstorff | stock.adobe.com
Agrarhandel, Landesgremium

BMEN-Register fertiggestellt

Das BMEN-Register (BMEN-VO = Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung) wurde fertiggestellt und steht den Anlagenbetreibenden und Zertifizierungsstellen zur Verfügung. 

Lesedauer: 1 Minute

28.02.2024

Im BMEN-Register werden, die aus nachhaltiger Biomasse produzierten Energiemengen und die damit verbundenen THG-Einsparungen bei der Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte durch Meldungen der Anlagenbetreiber erfasst.

Betroffen sind Anlagen, die entweder feste Biomasse (Gesamtfeuerungswärmeleistung ≥ 20 MW), Biogas (Gesamtfeuerungswärmeleistung ≥2 MW) oder flüssige Biobrennstoffe enthalten. Weiters wird behördenseits davon ausgegangen, dass alle Anlagen, welche mit einer Tätigkeit am EU-Emissionshandel teilnehmen, das BMEN-Register befüllen müssen, um einen Emissionsfaktor Null zu bekommen, selbst wenn ihre Gesamtfeuerungswärmeleistung kleiner 20 MW bzw. 2 MW ist.

Fristen beachten

Gemäß § 8 BMEN-VO müssen die Meldungen für alle Quartale eines Kalenderjahres spätestens bis zum letzten Tag im Februar des folgenden Kalenderjahres eingereicht sein. (2024 ist das der 29. Februar.)

Sobald eine Anlage zertifiziert ist, können für das folgende Quartal die vollständigen Meldungen eingereicht werden. 

Zum BMEN-Register

Weitere Informationen finden Sie unter 

Das Handbuch dient Anlagenbetreibern (und Zertifizierungsstellen) als Hilfestellung. In diesem wird das BMEN-Register beschrieben und zusätzlich erklärt, welche Schritte hierfür im EDM/ZAReg durchzuführen sind.

Zum Handbuch