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Weiß illustrierter Richterhammer auf wolkenverhangenem Wald in Vogelperspektive
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Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Landesgremium

Nationale Stellen für die Umsetzung der EUDR bekannt

Bundesamt für Wald und Agrarmarkt Austria sind die für den Vollzug der EUDR zuständigen Behörden.

Lesedauer: 1 Minute

11.02.2025

Im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 der Entwaldungsverordnung hat Österreich die für die innerstaatlichen Vollzug der EUDR die zuständigen Behörden nominiert. Diese sind:

Bundesamt für Wald
Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien      
E eudr@bfw.gv.at
W www.bundesamt-wald.at

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
E office@ama.gv.at
W www.ama.at/home

Eine Tabelle als PDF mit den zuständigen Behörden EU-weit (im Fall dass die nationalen EUDR-Umsetzungsorgane schon offiziell ernannt wurden), ist auf der EU-Datenplattform CIRCABC zum Herunterladen zu finden. 

Ein österreichisches EUDR-Durchführungsgesetz, womit die österreichweit offiziell zuständigen Behörden ernannt sind, wurde noch nicht erlassen. Somit fehlt derzeit noch die rechtliche Grundlage für die ab 2026 verpflichtenden Kontrollen durch die Behörden (und das Erteilen von Strafen). Allerdings ist zu erwarten, dass die nun nominierten BfW und AMA bis zum Geltungsdatum der EUDR rechtlich bindend ernannt werden. 



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