Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Landesgremium
News aus dem Kärntner Baustoffhandel
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Stand: 27.04.2026
EU-Kontrollgerätepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen
Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. Manche Fahrzeuge werden auf Basis der EU-Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 3) von der Kontrollgerätepflicht aber freigestellt.
Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1. Juli 2026 verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:
- Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
- Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
- Organisierung der technische Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten
- Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen
- Schulung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten