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Zwei Personen sitzen sich an einem Tisch gegenüber. Die der Kamera zugewandte Person hat einen Bart und braune, kurze Haare. Auf dem Tisch sind ein Tablet und eine Tasse Kaffee. Im Hintergrund sind weitere Tische
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Einigung zur Retail Investment Strategy (RIS)

Lesedauer: 3 Minuten

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17.02.2026

Der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben am 18. Dezember 2025 eine Einigung über die Retail Investment Strategy (RIS) erzielt.

Der Rechtstext wurde noch nicht veröffentlicht, aber sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat haben eigene Pressemitteilungen herausgegeben.

Presseaussendung Europäischer Rat

Presseaussendung Europäisches Parlament


Für die Versicherungsagenten sind insbesondere folgende Punkte interessant: 

Anreize

  • Mit dem vereinbarten Paket werden Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte für Finanzberater eingeführt.
  • Strengere Vorschriften betreffen Gebühren, Provisionen sowie monetäre und nicht-monetäre Vorteile, die eine Wertpapierfirma im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Kunden erhält.
  • Firmen und Berater sind verpflichtet, ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse der Kunden zu handeln. Ein Anreiz muss zu einem greifbaren Vorteil für den Kunden führen, und die damit verbundenen Kosten müssen klar und getrennt von anderen Gebühren ausgewiesen werden.
  • Mitgliedstaaten, die ein Anreizverbot einführen möchten, dürfen dies weiterhin tun. 

Kundenerlebnis

  • Der Text stärkt den Anlegerschutz, ohne unnötige Belastungen für Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen und Vermittler zu erzeugen.
  • Die bereits existierende Eignungsprüfung stellt sicher, dass Kunden nur Produkte empfohlen werden, die zu ihrer finanziellen Situation, ihren Bedürfnissen und Zielen passen.
  • Neu: Berater, die diversifizierte, nicht komplexe und kosteneffiziente Instrumente empfehlen, müssen im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mehr die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Anlageprodukte bewerten. 

Professionelle Kunden

  • Erfahrenere Anleger benötigen möglicherweise nicht das gleiche Maß an Schutz wie der durchschnittliche Kleinanleger. Der aktualisierte Rahmen ermöglicht es, mehr Kleinanleger als professionelle Kunden zu behandeln.
  • Solche Investoren müssen weiterhin zwei von drei Kriterien erfüllen, um als professionell zu gelten:
    1. Transaktionserfahrung: Sie haben in den letzten drei Jahren 15 bedeutende Transaktionen durchgeführt, 30 Transaktionen im Vorjahr oder zehn Transaktionen mit nicht börsennotierten Unternehmen im Wert von über 30 000 € in den letzten fünf Jahren (in den geltenden Rechtsvorschriften sieht dieses Kriterium derzeit zehn Transaktionen pro Quartal in den vorangegangenen vier Quartalen vor).
    2. Portfolioumfang: Der Umfang ihres Portfolios hat in den letzten drei Jahren im Durchschnitt 250 000 € überschritten (derzeit liegt der Betrag bei 500 000 € zum Zeitpunkt ihres Antrags auf Befreiung).
    3. Berufserfahrung oder Ausbildung: Sie arbeiten seit mindestens einem Jahr im Finanzsektor und üben damit verbundene Tätigkeiten aus oder können – nach einem neuen alternativen Kriterium – nachweisen, dass sie über eine Ausbildung in diesem Bereich verfügen und in der Lage sind, Risiken zu bewerten.
  • Führungskräfte und Direktoren von Finanzunternehmen, die nach geltenden Finanzvorschriften einer Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit unterliegen, sowie Mitarbeiter von Verwaltern alternativer Investmentfonds mit entsprechender Erfahrung werden ebenfalls als professionelle Kunden behandelt. 

Wie geht es weiter?

  • Die fachlichen Beratungen werden fortgesetzt, damit die Rechtstexte Anfang 2026 fertiggestellt werden.
  • Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen.

Sie treten 30 Monate nach Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme der neuen Vorschriften für PRIIP, die 18 Monate nach Veröffentlichung gelten

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