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Detailaufnahme von einem Scooter, der von einer Person betrieben wird, im Hintergrund steht eine Person mit einem weiteren Scooter vor einem Gebäude auf einem Vorplatz
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Geplante StVO-Novelle: Wichtige Änderungen für Versicherungsagent:innen

Lesedauer: 1 Minute

03.12.2025

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur plant eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im Begutachtungsstadium. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten möchte Sie auf einige Punkte hinweisen, die für Ihre tägliche Beratungspraxis relevant sein könnten.

Im aktuellen Begutachtungsentwurf ist vorgesehen, dass E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Dadurch würde das gesamte Kraftfahrgesetz (KFG) auf diese Fahrzeuge Anwendung finden, einschließlich der Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung gemäß KFG. E-Scooter (Klein- und Miniroller) wären hingegen ausdrücklich nicht als Kraftfahrzeuge definiert.

Auch bei Alters- und Helmpflichten sieht der Entwurf Änderungen vor: Personen unter 16 Jahren müssten beim Fahren eines E-Scooters einen Sturzhelm tragen. Für E-Bikes (Pedelecs) würde weiterhin die Helmpflicht für Personen unter 14 Jahren gelten.

Darüber hinaus enthält der Entwurf eine mögliche Anpassung der Alkoholgrenzen: Rollerfahrer würden bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 g/l (0,5 Promille) bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol als alkoholbeeinträchtigt gelten.

Hinweis

Es handelt sich hierbei nur um den derzeitigen Begutachtungsentwurf. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind jederzeit möglich. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten wird die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen und Sie informieren, sobald die endgültige Fassung vorliegt.

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