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Versicherungsagenten, Landesgremium

Geschützte Firmenwortlaute und Unternehmensbezeichnungen

Bezeichnungen können rechtlich geschützt sein. So sind auch gewisse Firmenwortlaute und Unternehmensbezeichnungen nach § 287 VAG 2016 geschützt. Diese dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden.

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Rechtlich geschützte Bezeichnungen

Um keine rechtlich festgelegten Verwendungen zu missbrauchen, weisen wir Sie hier auf die Kernpunkte hin:

  • die Bezeichnungen "Versicherung", "Versicherer" und "Assekuranz" sowie
  • jede Übersetzung in einer anderen Sprache und darüber hinaus
  • eine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter enthalten ist,

grundsätzlich nur Versicherungsunternehmen führen. 

Daher ist Versicherungsvermittlern die Führung folgender Firmen- bzw. Unternehmenswortlaute laut FMA und den einschlägigen Kommentaren zum VAG 2016 nicht erlaubt:  

  • "Versicherungsbüro",
  • "Versicherungsdienst",
  • "Versicherungskanzlei",
  • "Assekuranz GmbH",
  • "Insurance GmbH"
  • "Versicherei"
  • und dgl.,  

wenn nicht gleichzeitig der Zusatz "-makler" oder "-agent" (oder sinngleiche Übersetzungen wie etwa "insurance broker" oder "insurance agency") darin aufscheinen. Erlaubt sind nach § 287 VAG 2016 demnach zum Beispiel die Bezeichnungen "Versicherungsmaklerbüro" oder "Versicherungsagenturdienst". Bei Nichteinhaltung droht eine Verwaltungsstrafe.

Die wichtigsten Schritte

  1. Wenden Sie sich an das Firmenbuchgericht und geben Sie die Änderung bekannt.
  2. Zeigen Sie den korrigierten Firmenwortlaut der Gewerbebehörde an.
  3. Informieren Sie alle Versicherer, mit denen Sie in einem Agenturverhältnis stehen. 

Bitte prüfen Sie selbstständig Ihre verwendeten Bezeichnungen!

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