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Gruppenfoto mit Sternad, Wedenig und Kuttnig
© WKK | Helge Bauer

Brückenfinanzierung gegen Saisonschwankungen am Arbeitsmarkt

Kärntens Tourismus ist stark einsaisonal geprägt. Weil sich das stark auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auswirkt, schlägt die Wirtschaftskammer eine „Brückenfinanzierung“ vor, die Mitarbeitende an den Saisonrändern in Beschäftigung hält.

Lesedauer: 4 Minuten

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Aktualisiert am 16.04.2026

Die Ausgangslage ist bekannt: Im Kärntner Tourismus existieren bei der Mitarbeiterbeschäftigung große saisonale Schwankungen. Finden im Sommer über 20.000 Mitarbeitende Beschäftigung, ist dieser Wert im November nur noch halb so hoch. Über das Jahr gesehen ist die Saison-Arbeitslosigkeit in den Monaten März und April sowie Oktober und November am stärksten ausgeprägt. „Unsere Betriebe verlieren an den Saisonrändern jene Fachkräfte, die sie wenige Wochen später wieder dringend suchen. Das ist teuer, ineffizient und vor allem unnötig. Mit der Saisonteilzeit schaffen wir eine Brücke, die Beschäftigungsverhältnisse stabil hält – und Kärnten als Arbeitgeberstandort im Tourismus stärkt", so Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten. Auch AMS-Landesgeschäftsführer Peter Wedenig sieht die besonderen branchenspezifischen Herausforderungen: „Tourismus und Gastgewerbe sind Zukunftsbranchen. Aus Sicht des Arbeitsmarktes sind das – bedingt u.a. durch die Saisonalität(en) – hohe Schwankungen und personelle Fluktuation. Zusätzlich verstärkt der demographische Wandel den Arbeitskräftemangel. Diese Herausforderungen erfordern gemeinsame Lösungen und neue Denkmodelle. Die Tourismusjobbörsen, die Wirtschaftskammer und AMS Kärnten gemeinsam umsetzen, sind eine solche Lösung, die sich seit mittlerweile 10 Jahren bewährt. Hier finden potenzielle Arbeitgeber und neue Mitarbeiter:innen in einem unkomplizierten und persönlichen Setting zusammen.“  

Um die saisonbedingten Spitzen zu glätten wäre eine Brückenfinanzierung mit Unterstützung des AMS ein geeigneter Weg. Sie stellt darauf ab, dass in fix definierten Förderfenstern Mitarbeitende überwiegend in Beschäftigung gehalten werden. Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer 20 Stunden je Woche arbeiten. Vom Betrieb bezahlt würden 30 Stunden, auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen wären 30 Wochenstunden die Bemessungsgrundlage. Der Beitrag des AMS wäre eine Refundierung von 75 Prozent der Mehrkosten. „Dies wäre eine gänzlich neue Herangehensweise, um den touristischen Arbeitsmarkt in unserem Bundesland abzudecken – ein innovatives Pilotmodell für Kärnten, das wir AMS-seitig begrüßen würden. Eine Brückenfinanzierung, wie von der Wirtschaftskammer Kärnten vorgeschlagen, könnte temporär als Hebel dienen, um Beschäftigungsverhältnisse im Tourismus zu verlängern und Saisonen auszudehnen. Mittelfristig bedeutet das stabilere Einkommen, bessere – weil langfristigere – Jobs im Tourismus und erhöhte Wertschöpfung. Zugleich wird auch die Arbeitgeberattraktivität gesteigert.“, so Wedenig. 

Unterm Strich entsteht eine klassische Win-win-Situation, die gleich mehrere Vorteile mit sich bringt: 

  • Mitarbeitenden wie Betrieben bringt das Modell mehr Planungssicherheit. Sehr oft verlieren Betriebe an den Saisonrändern Mitarbeitende, die sie in der nächsten Saison wieder brauchen würden.
  • Mitarbeitende verdienen besser als beim Bezug von Arbeitslosengeld, zudem wird das Pensionskonto durchgehend bespiel.
  • Der Staat würde dadurch Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit finanzieren und sich in der Gesamtrechnung Kosten ersparen. Die finanzielle Belastung aus der Arbeitslosenversicherung fiele weg, weil weniger Arbeitslosigkeit zu finanzieren wäre, gleichzeitig laufen Beiträge und Steuern aus der Beschäftigung weiter. 

Modellvorschlag für Kärnten

  • Die Brückenfinanzierung wird an den Saisonrändern konzipiert und jeweils maximal 60 Tage zur Anwendung kommen. Sie muss gut administrierbar sein und Vorkehrungen gegen Mitnahme-Effekte enthalten.
  • Klare Abgrenzung zum Modell der Kurzarbeit.
  • Scharfe, rechtssichere Definition von Saisonbetrieben wie auch im Arbeitszeitgesetz definiert.
  • Arbeitnehmer arbeitet im 60-Tage-Fenster (Mitte März bis Mitte Juni sowie Mitte September bis Mitte Dezember) 20 Wochenstunden. Bezahlt werden 30 Wochenstunden, auch die Sozialversicherung ist darauf abgestellt. Zwei „Brückenfenster“ jährlich.
  • Arbeitgeberbetriebe erhalten vom AMS eine Refundierung von 75 Prozent der Mehrkosten (Differenz zwischen 30 Stunden bezahlen und 20 Stunden Arbeitsleistung). 

Finanzielle Auswirkungen

In der Modellberechnung wird von einem monatlichen Bruttobezug von 2.700 EUR in Vollzeit ausgegangen. Die AMS-Kostenrefundierung von 75 Prozent der Mehrkosten würde sich je zweimonatiges Saisonrand-Fenster auf rund 1.000 Euro je Teilnahme belaufen. Dem ist kalkulatorisch das Arbeitslosengeld mit einer Netto-Ersatzrate von 55 Prozent gegenüberzustellen.  

Der vorläufigen Modellrechnung liegen 1.500 Teilnahmen jährlich zugrunde. Unter dieser Annahme kommt es zu folgenden jährlichen budgetären Auswirkungen:

  • Ersparte Aufwendungen für Arbeitslosengeld: Ca. 2,46 Mio. EUR
  • Abzüglich AMS-Förderkosten: Ca. 1,55 Mio. EUR
  • Netto-Entlastung: Ca. 0,92 Mio. EUR 

Für Sternad ist damit klar: „Dieses Modell ist keine Branchenförderung – es ist eine intelligente Umschichtung öffentlicher Mittel. Unsere Berechnungen zeigen: Der Staat gibt weniger für Arbeitslosengeld aus als er für die Brückenfinanzierung aufwendet. Das Pilotprojekt rechnet sich – für Betriebe, für Beschäftigte und für den Steuerzahler."

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