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Peter Storfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Kärnten
© WKK, Sabine Biedermann

BUAG-Novelle entlastet Kärntens Gewerbe und Handwerk

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) regelt finanzielle Ansprüche von Beschäftigten in der Bauwirtschaft.

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Aktualisiert am 09.07.2026

Montage von Fassadenelementen – für Metalltechnikbetriebe war oft unklar, ob sie für diese spezielle Tätigkeit ihre Mitarbeiter bei der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse melden und Beiträge entrichten müssen. Diese Rechtsunsicherheit führte immer wieder zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Streitfällen. Mit der nun beschlossenen BUAG-Novelle gelang der Sparte Gewerbe und Handwerk ein großer Verhandlungserfolg. „Als Interessenvertretung haben wir uns erfolgreich für eine klare und praxistaugliche Regelung eingesetzt. Damit werden die Metalltechniker ausdrücklich aus dem BUAG- Geltungsbereich ausgenommen und klargestellt, dass Metallbauarbeiten, inklusive der Montage von vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden keine BUAG- pflichtige Tätigkeit sind. “, so Peter Storfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Kärnten.

Gleichzeitig erhalten bestimmte Spenglerbetriebe durch die neuen gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, aus dem Geltungsbereich des BUAG auszuscheiden. Dies gilt dann, wenn sie ausschließlich vorgehängte, hinterlüftete Fassaden montieren. Für den Antrag auf Ausscheiden gelten Fristen, die einzuhalten sind.  

BauID – digitale Lösung am Bau

Eine weitere Neuerung betrifft die BauID. Künftig wird die digitale Identifikationskarte für Beschäftigte auf Baustellen direkt von der BUAK betrieben. „Digitale Lösungen müssen den Betrieben den Arbeitsalltag erleichtern. Wenn Kontrollen und Nachweise einfacher abgewickelt werden können, ist das ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau auf unseren Baustellen“, so Storfer abschließend.

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