Einspruchstourismus braucht klare Grenzen!
Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt die Reformpläne des Landes. Beteiligungsrechte dürfen nicht zur jahrelangen Blockade von Projekten führen.
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Die aktuelle Debatte über den Kärntner 10-Punkte-Plan gegen den sogenannten Einspruchstourismus darf nicht auf ein schlichtes Für oder Gegen den Umweltschutz verkürzt werden. Nach der jüngsten Berichterstattung in der „Kronen Zeitung“ bekräftigt die Wirtschaftskammer Kärnten ihre Unterstützung für die Reforminitiative des Landes. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen klarer an ihre tatsächliche Tätigkeit, ihren regionalen Bezug und ihren statutarischen Zweck zu knüpfen und Verfahren zu beschleunigen. „Niemand will berechtigte Beteiligungsrechte oder den Umwelt- und Naturschutz schwächen. Es muss aber möglich sein, tatsächlich Betroffene von Organisationen ohne konkreten regionalen Bezug zu unterscheiden. Wenn Projekte durch immer neue formale Einsprüche jahrelang verzögert werden, steigen die Kosten, Investitionen bleiben aus und Arbeitsplätze entstehen später oder gar nicht“, sagt Herwig Draxler, Leiter der Abteilung für Wirtschaftspolitik der Wirtschaftskammer Kärnten.
Der Reformbedarf ist nachvollziehbar. Derzeit sind in Österreich 69 Umweltorganisationen anerkannt, davon können 27 bundesweit Einsprüche erheben. Der Kärntner Reformplan sieht unter anderem präzisere Anerkennungskriterien, mehr Transparenz, eine stärkere Bindung an den tatsächlichen Tätigkeitsbereich sowie kürzere Rechtsmittelverfahren vor. „Rechtsstaatlich saubere Verfahren und wirksamer Umweltschutz stehen nicht im Widerspruch zu raschen Entscheidungen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit und verlässliche Fristen. Kärnten hat konkrete Vorschläge vorgelegt – jetzt ist der Bund gefordert, diese sachlich zu prüfen und die notwendigen Änderungen umzusetzen“, so Draxler. Entscheidend ist nun, eine nachvollziehbare Regelung für schnellere Verfahren zu erwirken.