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Portrait von Nicole M. Mayer
© WKK | Roman Huditsch Fotografie

WK-Forderung umgesetzt: Freibetrag im Alter auch für Selbständige

Ein langjähriges Anliegen der Wirtschaftskammer wird umgesetzt. Der Ministerrat hat heute ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus steuerlich attraktiver macht und dabei auch Selbständige berücksichtigt – ein wichtiger Schritt für Leistungsbereitschaft, Fachkräftesicherung und Standortstärkung.

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Aktualisiert am 17.12.2025
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Mit dem heutigen Beschluss im Ministerrat wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt. Künftig soll ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für alle gelten, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten, egal ob sie unselbständig oder selbständig beschäftigt sind. Damit wird das Arbeiten im Alter gezielt gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet. Nicole Mayer, Sprecherin der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in der Wirtschaftskammer Kärnten, begrüßt den Beschluss: „Viele EPU arbeiten auch im Alter weiter – flexibel, verantwortungsvoll und mit großer Erfahrung. Dass selbständig Erwerbstätige nun ausdrücklich berücksichtigt werden, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness und Planungssicherheit.“ 

Der Freibetrag soll beim parallelen Bezug einer Pension dann gelten, sofern 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung erbracht wurden. Zusätzlich ist vorgesehen, dass beim Zuverdienst in der Pension der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung entfällt – auch für Selbständige. Das Inkrafttreten der Regelung ist mit 1. Jänner 2027 geplant.

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