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Portrait Christian Polessnig
© WKK | privat

Gewinnverbot in der Pflege - eine Scheindebatte

 Die WK Kärnten weist die erneute Gewinn-Debatte rund um die Pflege zurück. Polessnig: „Wo kein Gewinn ist, muss man keinen verbieten.“

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 29.07.2026

Mit Unverständnis reagiert die Wirtschaftskammer Kärnten auf die neuerlich aufgeflammte Debatte über ein gesetzliches Gewinnverbot für private Pflegeheimbetreiber. Wie die Kleine Zeitung berichtet, blitzt Landeshauptmann Daniel Fellner mit seinem Vorstoß zur verpflichtenden Gemeinnützigkeit vorerst ab – der Entwurf des neuen Pflegegesetzes enthält eine solche Regelung nicht, die ÖVP legt sich quer. Die Diskussion selbst ist aus Sicht der Heimbetreiber jedoch das falsche Signal zur falschen Zeit. „Wir führen seit eineinhalb Jahren eine Debatte über Gewinne, die es gar nicht gibt. Kein einziger privater Heimbetreiber in Kärnten bilanziert derzeit positiv. Der Sockelbetrag deckt nicht einmal die laufenden Kosten. Bevor die Politik über Gewinnverbote diskutiert, muss sie erst einmal sicherstellen, dass kein Verlust entsteht“, so Christian Polessnig, Berufsgruppensprecher der Alten- und Pflegeheime in der Wirtschaftskammer Kärnten.

37 von 79 Heimen sind privat – und sie alle arbeiten am Limit

In Kärnten gibt es 79 Pflegeheime mit rund 5.800 Betten: 24 öffentliche, 18 gemeinnützige und 37 privatwirtschaftliche. Alle Betreiber erhalten denselben Sockelbetrag von derzeit 3.397,60 Euro pro Bewohner und Monat. Alle unterliegen dem Kärntner Heimgesetz, denselben Personalschlüsseln und derselben Aufsicht. Und keiner – weder öffentlich noch gemeinnützig noch privat – erwirtschaftet derzeit Überschüsse. 

Der Unterschied liegt nicht im Gewinn, sondern in der Verlustfinanzierung: Öffentliche Heime decken ihre Abgänge über die Gemeindekassen ab. Gemeinnützige Träger können über andere Förderbereiche quersubventionieren. Private Betreiber tragen ihr Risiko allein. Ein Gewinnverbot würde ausschließlich die Gruppe treffen, die ohnehin kein Sicherheitsnetz hat. 

Das Gesetz macht keinen Unterschied – die Politik sollte es auch nicht tun

Das Wirtschaftskammergesetz (§ 2 WKG) definiert alle Pflegeheime als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – unabhängig von ihrer Rechtsform und unabhängig von der Frage der Gewinnabsicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat dies 2013 bestätigt, der Verfassungsgerichtshof hat es für verfassungskonform erklärt. Auch ÖVP-Klubobmann Markus Malle warnt zurecht davor, dass ein Verbot betriebswirtschaftlicher Überschüsse die Gesundheitsversorgung gefährdet.  Polessnig: „Wer Pflegeheimen betriebliche Überschüsse verbietet, verbietet ihnen, in Substanz zu investieren, Rücklagen für Krisen zu bilden und Personal zu gewinnen. Das gilt für private genauso wie für gemeinnützige und öffentliche Häuser. Ein Betrieb ohne finanzielle Spielräume ist ein Betrieb auf Abruf.“ 

Breiter Konsens: Auch Gewerkschaft und Wissenschaft fordern höheren Sockelbetrag

Bereits bei der ORF-Kärnten-Streitkultur Anfang Mai hatte sich ein breiter Konsens über alle Interessengruppen hinweg abgezeichnet. Pflegewissenschafter FH-Prof. Markus Golla (IMC Krems) forderte das Land auf, über parteipolitische Grundhaltungen hinauszuwachsen und sachpolitisch mit allen Betreibergruppen Lösungen zu erarbeiten. Die Gewerkschaft appellierte an das Land, den Sockelbetrag angemessen anzuheben. Polessnig urgierte den seit 15 Monaten fehlenden Dialog mit der Landesregierung und begrüßte die daraufhin signalisierte Gesprächsbereitschaft. „Die ORF-Streitkultur hat gezeigt: Die Gewinn-Debatte ist eine Scheindebatte. Pflegewissenschaft, Gewerkschaft und Betreiber sind sich einig – das Problem ist nicht der Gewinn, sondern die Unterfinanzierung. Das Land muss jetzt handeln: Sockelbetrag anheben, Pflegelehre finanzieren und mit uns als Partner auf Augenhöhe verhandeln. Statt Gewinne zu verbieten, die es nicht gibt, sollte man Verluste verhindern, die es sehr wohl gibt“, sagt Polessnig. 

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