NGO-Einsprüche: Wirtschaft begrüßt Reforminitiative
Die WK Kärnten begrüßt die vorgeschlagenen Reformen des UVP-Gesetzes. Ziel muss es sein, Verfahren zu beschleunigen.
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Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt die Initiative des Landes Kärnten zur Reform der Beteiligungs- und Beschwerderechte von Umweltorganisationen in UVP-Verfahren. Die nun präsentierten Vorschläge greifen zentrale Probleme auf, auf die die Wirtschaft seit Jahren hinweist: überlange Genehmigungsverfahren, unnötige Bürokratie und Rechtsmittel, die Projekte oft über Jahre verzögern.
„Niemand stellt den Umwelt- und Naturschutz infrage. Es braucht aber ein ausgewogenes Verhältnis zwischen berechtigten Beteiligungsrechten und der Möglichkeit, wichtige Infrastruktur- und Wirtschaftsprojekte innerhalb einer vertretbaren Frist umzusetzen. Genau dieses Gleichgewicht ist in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen“, sagt Herwig Draxler, Leiter der Abteilung für Wirtschaftspolitik der Wirtschaftskammer Kärnten. Die vorgeschlagenen Änderungen – von klareren Anerkennungskriterien für NGOs über mehr Transparenz bis hin zur Beschleunigung von Verfahren und einer Einschränkung missbräuchlicher Einsprüche – sind wichtige Schritte, um Planungs- und Investitionssicherheit wieder zu stärken. Die Wirtschaftskammer begrüßt besonders, dass künftig stärker darauf geachtet werden soll, dass Einwendungen tatsächlich mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich der Organisation zusammenhängen und Verfahren nicht durch sogenannte „Einspruchstouristen“ unnötig verzögert werden.
„Kärnten braucht Investitionen in Betriebe, Infrastruktur und die Energiewende. Dafür sind rasche, rechtsstaatlich saubere und verlässliche Verfahren notwendig. Wenn Projekte jahrelang durch formale Einsprüche blockiert werden, schadet das nicht nur den Unternehmen, sondern letztlich dem gesamten Standort. Wer Verfahren beschleunigt, stärkt Wertschöpfung, Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich“, betont Draxler. Die Wirtschaftskammer Kärnten fordert bereits seit Langem eine umfassende Verfahrensbeschleunigung und einen konsequenten Bürokratieabbau. Die nun vorgelegten Reformvorschläge sind daher ein wichtiger Schritt zu mehr Effizienz und Planungssicherheit. Nun liege es am Bundesgesetzgeber, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen rasch auf den Weg zu bringen.