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Vereinsfeste und Ausschank: Großes Interesse an WK-Infoabend

Wann gilt ein Ausschank als gastronomische Tätigkeit und ab wann wird eine Gewerbeberechtigung benötigt? Genau darüber informierte die WK-Bezirksstelle Hermagor gemeinsam mit der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft bei einer Informationsveranstaltung für Vereine und Gemeinden.

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Aktualisiert am 22.05.2026

Vereinsfeste, Kirchtage oder Veranstaltungen mit Ausschank gehören in vielen Gemeinden zum gesellschaftlichen Leben dazu. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das gesellschaftliche Leben und den Zusammenhalt in der Region – viele Feste und Veranstaltungen wären ohne ehrenamtliches Engagement gar nicht möglich. Gleichzeitig stellen sich für Vereine immer wieder rechtliche Fragen rund um den Ausschank, die Gewerbeberechtigung und die Verantwortlichkeiten. Die WK-Bezirksstelle Hermagor lud daher gemeinsam mit der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft zu einer Informationsveranstaltung über die rechtlichen Grundlagen gastronomischer Tätigkeiten von Vereinen ein.  

Im Rahmen der Veranstaltung erhielten Vereinsfunktionär:innen sowie Verantwortliche für Veranstaltungen einen Überblick darüber, wann eine gastronomische Tätigkeit vorliegt, welche Ausnahmen möglich sind und welche Risiken falsche Einschätzungen mit sich bringen können. Als Expert:innen standen Hemma Sampl von der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten sowie Gastronomie-Fachgruppengeschäftsführer Guntram Jilka für Fragen und praktische Beispiele zur Verfügung. Sie informierten unter anderem über die klare Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit, über Ausnahmeregelungen bei Vereinsfesten sowie über rechtliche und steuerliche Verantwortung. 

WK-Bezirksstellenobmann Hanns Stattmann zeigte sich erfreut über die positive Resonanz: „Unsere Vereine sind eine tragende Säule unserer Region. Umso wichtiger ist es, sie bestmöglich zu unterstützen und ihnen Sicherheit bei der Organisation ihrer Veranstaltungen zu geben.“

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