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Immobilien-Obmann Paul Perkonig
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Klarheit bei Wertsicherung schafft Rechtssicherheit bei Mietverträgen

Die Kärntner Immobilienwirtschaft begrüßt differenzierte Entscheidung zu Indexanpassungen in Mietverträgen durch Obersten Gerichtshof (OGH).

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 08.08.2025

Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 30. Juli 2025 bringt die lang erwartete Rechtssicherheit für die Praxis: Wertsicherungsklauseln in langfristigen Mietverträgen bleiben zulässig. Auch dann, wenn eine mögliche Mietzinsanpassung in den ersten zwei Monaten nach Vertragsabschluss nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

„Damit konnte Entwarnung vor drohender Wertminderung gegeben werden. Mietpreise dürfen wie bisher an die Inflation angepasst werden, ohne dass dies automatisch zur Unwirksamkeit der Klausel führt“, erklärt Mag. Paul Perkonig, Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Kärnten. Mieter:innen können sich weiterhin auf transparente und nachvollziehbare Mietverhältnisse verlassen. Gleichzeitig bietet das Urteil Vermieter:innen und Makler:innen eine rechtliche Orientierung bei der Gestaltung neuer Verträge.

Ausgangspunkt war eine Verbandsklage, in der mehrere Klauseln eines Mietvertrags auf ihre Vereinbarkeit mit dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geprüft wurden. Der OGH hatte im März 2023 in einer Entscheidung festgehalten, dass Wertsicherungsklauseln dann unwirksam sein könnten, wenn sie eine Preisanpassung innerhalb der ersten beiden Monate nicht ausschließen. Das aktuelle Urteil stellt nun klar: Die entsprechende KSchG-Bestimmung gilt nicht für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, wie es Mietverträge typischerweise sind, sondern nur für kurzfristig zu erfüllende Leistungen. 

Verlässliche Mietverhältnisse statt juristischer Graubereiche

Die Entscheidung schafft Klarheit und bringt auch eine wichtige Signalwirkung für die Zukunft: Mietverträge dürfen weiterhin an Preisindizes gekoppelt werden, solange die Klauseln verständlich und nachvollziehbar formuliert sind. Transparenz bleibt das Gebot der Stunde – und hier leisten Makler:innen und Hausverwalter:innen tagtäglich wertvolle Arbeit. Sie informieren, klären auf und beraten – sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen“, betont Perkonig. Das Urteil entschärft auch die durch ein VfGH-Erkenntnis vom Juni 2025 entstandene Unsicherheit und sorgt für dringend nötige Klarheit im Mietrecht. Ein wichtiges Zeichen in bewegten Zeiten. Und ein Auftrag für alle, die den Wohnungsmarkt transparent und verlässlich gestalten.

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