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Wirtschaftskammerwahl in Kärnten: Wahlbehörde schaltet Staatsanwaltschaft ein

Kandidatenlisten der Freiheitlichen Wirtschaft sollen geprüft werden, kündigt der Leiter der Hauptwahlkommission, Gerhard Pucher (Amt der Kärntner Landesregierung) an.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 11.03.2025

Wie einige Medien in den vergangenen Tagen berichtet haben, soll es auf den Kandidatenlisten der wahlwerbenden Fraktion „Freiheitliche Wirtschaft (FW)“ zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Mehrere als Kandidaten geführte Personen haben offenbar angegeben, keine diesbezüglichen Unterschriften auf vorliegenden Einverständniserklärungen geleistet zu haben.

Die externe Hauptwahlkommission als Wahlbehörde bei der Wirtschaftskammer Kärnten unter der Leitung von Gerhard Pucher (Amt der Kärntner Landesregierung/Landesamtsdirektion) stellte heute nach Beratungen klar: „Die übermittelten Wahlvorschläge und Formulare haben die erforderlichen formellen Voraussetzungen erfüllt, die Wahlvorschläge und Kandidaten wurden rechtskräftig verlautbart. Ob es in diesem Zusammenhang aber zu vorsätzlichen Täuschungen der Wahlbehörde gekommen ist, wird zu klären sein.“ 

Die Hauptwahlkommission hat daher in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine diesbezüglich Sachverhaltsdarstellung zu übermitteln. Der Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Günter Burger, hat angekündigt, für die Dauer der diesbezüglichen Untersuchungen seine Beiziehung zur Hauptwahlwahlkommission ruhen zu lassen. Pucher: „Bei demokratischen Wahlen muss sichergestellt sein, dass jedes rechtswidrige Verhalten, das geeignet ist, das Vertrauen in den Wahlprozess zu untergraben, von der Wahlbehörde nicht geduldet wird.“ Einfluss auf die bereits laufende Wirtschaftskammerwahl wird dies auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen jedoch nicht haben. „Die Wahlen finden am Mittwoch und Donnerstag wie vorgesehen statt“, erklärte Pucher.

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