WKK spricht sich gegen Gesetz zur Nichterreichbarkeit aus
Die Wirtschaftskammer Kärnten widerspricht der Forderung der Arbeiterkammer Kärnten nach einem expliziten Recht auf Nichterreichbarkeit. Ein eigenes Gesetz ist nicht erforderlich, die bestehenden Regelungen und Rechtsprechung schützen die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ausreichend.
Lesedauer: 1 Minute
Die Arbeiterkammer erläutert im Zuge ihrer Forderung selbst, dass Mitarbeiter:innen während ihres Urlaubes nicht erreichbar sein müssen. Das persönliche Bedürfnis des Mitarbeiters, seine E- Mails auch im Urlaub zu sichten oder seine Erreichbarkeit freiwillig während seiner Abwesenheit anzubieten, kann von der Arbeiterkammer nicht zum Problem der Arbeitgeber erklärt werden. Themen wie Selbstdisziplin oder gelebte Dringlichkeitskultur brauchen nicht zum arbeitsrechtlichen Ungemach für Arbeitgeberbetriebe hochstilisiert werden.
Die Wirtschaftskammer empfiehlt ihren Mitgliedern, sich an die geltenden Grundsätze zu halten: Wer im Urlaub ist, ist auf Urlaub und nicht verpflichtet zu arbeiten oder erreichbar zu sein. Aus der Nichterreichbarkeit können keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen abgeleitet werden. Auch wenn Mitarbeiter:innen anbieten, kontaktiert werden zu können, solle man darauf verzichten.
In der Praxis ist die ständige Erreichbarkeit viel weniger ein Problem, als es medial dargestellt wird. Das belegt eine market-Umfrage im Auftrag der WKÖ unter 1.000 unselbständig Erwerbstätigen.
Zudem sollte man bedenken, dass die Arbeitnehmer in der Umfrage selbst angaben, ihre Smartphones in der Dienstzeit für private Zwecke pro Arbeitstag ca. 30 Minuten zu nutzen. Das zeigt, dass die Unternehmen hier großzügig sind. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist mit der Praxis bezüglich Erreichbarkeit, Diensthandy und Dienst-PC zufrieden, weil sie von einem Geben und Nehmen geprägt ist. Eingriffe von außen sind schlichtweg nicht erforderlich.
Der Forderung nach einer weiteren Überregulierung wird somit eine klare Absage erteilt. Den Arbeitsvertragsparteien sollte diesbezüglich Autonomie zugetraut werden.