Hochkonjunktur bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen!
Derzeit häufen sich wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen!
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Im Internet gibt es unzählige Fotos und Grafiken, die problemlos heruntergeladen und auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen verwendet werden können. Aber Achtung: Haben Sie die Urheberrechte beachtet?
Solche Fragestellungen sind leider ein Dauerbrenner! Regelmäßig werden Mitgliedsbetriebe von Rechtsanwälten abgemahnt, weil sie auf ihren Websites oder ihren Social-Media-Kanälen fremde Fotos oder Grafiken verwenden.
Gerade spezialisierte Urheber kontrollieren sehr genau, wer ihre Bilder verwendet und setzen sich vehement zur Wehr. Neue technische Suchmöglichkeiten machen es immer einfacher, missbräuchliche Verwendungen aufzudecken.
Grundsätzlich ist das Urheberrecht ein Schutzrecht, das die berechtigten Interessen der Urheber schützt. Ein Urheber ist beispielsweise die Person, die ein Foto gemacht oder eine Grafik erstellt hat. Auch Texte, wie Gedichte, allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen, sind urheberrechtlich geschützte Werke.
Der Urheber erwirbt mit der Schaffung des Werks sämtliche Urheberrechte, ohne dass es einer Registrierung oder eines Copyrightvermerkes „©“ bedarf.
Das Urheberrecht gilt selbstverständlich auch im Internet und solche Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern können wirklich teuer werden! Zahlungsaufforderungen in der Höhe von bis zu EUR 5.000 sind keine Seltenheit!
In der Praxis ist es kein Problem, Fotos, Grafiken oder Texte, die im Internet gefunden werden, einfach für eigene Zwecke zu verwenden, aber auch die Urheber können sehr einfach überprüfen, ob in ihre Rechte eingegriffen wird. Wer in Urheberrechte eingreift, trägt immer das Risiko, dass der Urheber einen Rechtsanwalt beauftragt, eine Abmahnung zu machen oder eine Klage einzubringen.
Der Urheber kann Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, ein angemessenes Entgelt und Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Fall der erfolgreichen Klage kann er sogar die Veröffentlichung des Urteils in einer Tageszeitung fordern, was extrem teuer werden kann. Bei sogenannten Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten sind die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren auf Grund des Streitwertes von fast EUR 50.000 sehr hoch.
Verwenden Sie daher niemals Fotos, Texte oder Cartoons, ohne dafür berechtigt zu sein!
Überprüfen Sie, was Sie online veröffentlicht oder gepostet haben. Sollten die Urheberrechte nicht klar sein, löschen Sie sofort die Einträge, bevor es ein böses Erwachen gibt!
Vorsicht: Gerade bei Fotos und Grafiken, die über Plattformen gratis zur Verfügung gestellt werden, müssen die Nutzungsbedingungen genau eingehalten werden, um Urheberrechte nicht zu verletzen. Solange das Bild online ist, müssen Sie die ursprünglichen Vertragsunterlagen aufbewahren, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass sie das Bild berechtigt verwenden.