Musiknutzung auf Social Media und deren rechtliche Folgen
Was bei der Verwendung von Musik in Social Media Videos zu beachten ist.
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Aktuell werden zunehmend gewerblich genutzte Accounts auf Social Media Plattformen wegen der Verwendung von Musik in Kurzvideos (Instagram Reels, YouTube Shorts und TikToks) abgemahnt, weil sie keine Lizenzen für die Nutzung der Musik haben.
Die Nutzung von Musik auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube ist heute weit verbreitet. Ob als Hintergrundmusik in Videos, bei Livestreams oder in Stories – Musik trägt maßgeblich zur Gestaltung von Inhalten bei und steigert die Attraktivität.
Allerdings ist die Verwendung von Musik nicht ohne rechtliche Risiken. Musik ist urheberrechtlich geschützt, und die Rechte liegen meist bei den Künstlern, Labels oder Verlagen. Wer Musik ohne entsprechende Lizenz nutzt, verletzt das Urheberrecht und kann mit Abmahnungen, Geldstrafen oder sogar der Löschung des Contents rechnen.
Viele Social-Media-Plattformen arbeiten mit Musikrechteninhabern zusammen und bieten eine Auswahl an lizenzierten Tracks an, die Nutzer rechtssicher verwenden können. Werden fremde Songs außerhalb solcher Angebote verwendet, drohen rechtliche Konsequenzen.
Für Content-Ersteller bedeutet das: Immer die Lizenz- oder Nutzungsrechte prüfen und im Zweifel auf lizenzfreie oder eigens produzierte Musik zurückgreifen. Nur so bleibt die Kreativität auf Social Media rechtlich abgesichert.
Nutzungsbedingungen der Plattformen
Gemäß den Nutzungsbedingungen (Musikrichtlinien) der Plattformen, sind Nutzer:innen selbst für die Inhalte verantwortlich, die sie auf den Social Media Plattformen posten. Demnach müssen User:innen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Rechte zur Verwendung der Musik haben, die sie in ihren Kurzvideos verwenden.
Unterschiede zwischen privaten Accounts und gewerblich genutzten Accounts
Die Plattformen stellen eine große Auswahl an Musik in eigenen Musikbibliotheken zur Verfügung. Nutzer:innen von persönlichen Accounts oder Creator Accounts können auf die gesamte Musikbibliothek zugreifen, die sowohl geschützte als auch lizenzfreie Musikstücke enthält.
Die Auswahl an Musikstücken ist für Business Accounts geringer und etwa bei Instagram auf das Angebot aus der Meta Sound Collection beschränkt, die lediglich lizenzfreie (meist eher unbekannte) Musikstücke enthält.
Der Grund für diese Beschränkung ist, dass die Plattformbetreiber zwar Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern von Musikstücken abgeschlossen haben, diese Vereinbarungen jedoch nur die nicht-kommerzielle Nutzung der Musiktitel abdecken.
Sobald solche Kurzvideos auf dem Business-Account eines Unternehmens oder einer Marke veröffentlicht werden, handelt es sich jedenfalls um eine gewerbliche Nutzung.
Keine Ausnahme aufgrund der 15-Sekunden-Regel
Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Urheberrecht ist eine Bagatellgrenze vorgesehen. Häufig wird in diesem Zusammenhang von der 15-Sekunden-Regel gesprochen. Diese Grenze ist aber lediglich für die Frage relevant, ob ein kurzer Clip automatisch blockiert werden muss (Upload-Filter), wenn er urheberrechtlich geschützte Musiktitel enthält und sagt daher nichts über die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Musikstücke aus.
Rechteinhaber von Musikstücken können bei Kenntnis einer Rechtsverletzung auch gegen solche Kurzvideos vorgehen. Es kann daher auch die Nutzung eines 15-sekündigen Ausschnittes eines fremden Musikstückes zu Abmahnungen führen.
Abmahnungen vermeiden
Bestehende Kurzvideos mit entsprechender Musik sollten – nach Möglichkeit – so bearbeitet werden, dass die Audiospur entfernt wird, das Video mit lizenzfreier Musik nochmal neu hochgeladen und das ursprüngliche Video gelöscht wird.
Achten Sie bei Kurzvideos, die Sie zukünftig hochladen darauf, lizenzfreie Musik zu verwenden. Die Plattformen selbst verfügen über eigene Musikbibliotheken (z.B. Meta Sound Collection) in denen eine Auswahl an lizenzfreier Musik zur Verfügung steht. Auch bei der Verwendung von (kostenpflichtigen) Tools zur Erstellung von Social Media Content (z.B. Canva Pro) ist Vorsicht geboten. Es ist stets in den Nutzungsbedingungen nachzulesen oder beim jeweiligen Musiktitel zu prüfen, ob die Nutzung zu kommerziellen Zwecken erlaubt ist.
Die lizenzfreien Musikstücke aus den plattformeigenen Bibliotheken dürfen nur auf den jeweiligen Plattformen verwendet werden. Eine Übernahme auf andere Plattformen (z.B. von Instagram auf TikTok) ist nicht erlaubt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Musikrechte zu erwerben. Auf Plattformen, die lizenzierte Musikbibliotheken anbieten, können Sie Musikrechte erwerben, um Musik auch zu kommerziellen Zwecken in Ihren Kurzvideos zu verwenden.