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Fahrzeughandel, Landesgremium

Leitfaden für Änderungen an WLTP Fahrzeugen vor der Erstzulassung

 Genehmigung, Zulassung und CO2-Monitoring

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 03.02.2021

Ab 1.9.2018 dürfen in der EU grundsätzlich*) nur mehr WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures)-typgenehmigte Fahrzeuge (M1, M2, N1 Gruppe I) erstmalig zum Verkehr zugelassen werden.

Im WLTP-Regime kann jede (Zusatz-) Ausstattung ab Werk, sowie jede nachträgliche Änderung an einem Fahrzeug vor Erstzulassung, unmittelbare Auswirkungen auf die CO2-Emission bzw. in Folge auch auf die Normverbrauchsabgabe/Sachbezug und das CO2-Monitoring haben.

Um weiterhin eine (unbürokratische) Abwicklung für Fahrzeugänderungen vor Erstzulassung zu ermöglichen, wurde − nach intensiven Gesprächen zwischen BMVIT und Expertenkreis Technik und Umwelt in der WKO − ein entsprechender WLTP-Leitfaden veröffentlicht.


Achtung:
Die darin angeführten Verfahren können ab 1.9.2018 angewendet werden.

*) Ausgenommen Fahrzeuge mit Ausnahmeregelung "auslaufende Serie"

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